Eine 55-jährige Geschäftsfrau muss sich derzeit wegen fahrlässiger Krida vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Sie bestreitet allerdings, unrechtmäßig Geld abgezwackt zu haben.
Der Traum vom erfolgreichen Unternehmen ist für die Angeklagte vorerst ausgeträumt. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch wirft der bislang Unbescholtenen vor, als alleinige Geschäftsführerin der auf ihren Namen lautenden GmbH Firmengelder auf ihr Privatkonto überwiesen zu haben. Und das hinter dem Rücken eines Gesellschafters. Von Januar 2019 bis Januar 2020 sollen es rund 16.500 Euro gewesen sein. Weshalb der 55-Jährigen nun der Prozess wegen fahrlässiger Krida gemacht wird. Denn die Firma, die schon damals auf wackeligen Beinen stand, ist mittlerweile insolvent.
Auftragslage war vielversprechend
Zu den Vorwürfen bekennt sich die Angeklagte, die auch Privatkonkurs anmelden musste, nicht schuldig. Schließlich hätte sie selbst dem Betrieb im Jahre 2017 einen Kredit von 68.000 Euro gewährt. Auf Anraten des Steuerberaters habe sie zwei Jahre später über ein Verrechnungskonto mit der Rückzahlung an sich selbst begonnen. Für ihren Sohn und sich habe sie - je nach zu tätigenden Investitionen ins Unternehmen - maximal 3500 Euro Gehalt aus der Firma entnommen. Die Auftragslage sei damals durchaus vielversprechend gewesen und ihr Sohn und sie hätten jeden Tag bis spät in die Nacht gearbeitet. Weshalb der Gesellschafter auch mit der Rekrutierung von mehr Personal und weiteren Geldzuschüssen für Werbung einverstanden gewesen wäre.
Geld sei dann allerdings nur tröpfchenweise geflossen - und am Ende habe der Gesellschafter sie wissen lassen, dass sie sich neue Geldgeber suchen müsse. Da der als Zeuge geladene Gesellschafter nicht zum Prozess erschienen ist, wird die Verhandlung im Oktober fortgesetzt.
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