Am 6. März 1933 hatte die Regierung des christlichsozialen Kanzlers Engelbert Dollfuß Parlamentarismus und Demokratie in Österreich außer Kraft gesetzt. Einen Aufstand des sozialdemokratischen Schutzbundes im Jahr darauf ließ die Regierung blutig niederschlagen. Vor allem zwischen SPÖ und ÖVP hatte die geschichtliche Aufarbeitung des Bürgerkriegs immer wieder für Reibereien gesorgt, da letztere Dollfuß' christlichsoziale Partei als politische Vorgängerorganisation betrachtete.
Prammer dankte ihrem VP-Stellvertreter Fritz Neugebauer in der Debatte denn auch für dessen "Mut" bei diesem Thema. Neugebauer bezeichnete das Gesetz als "Anerkennung, die jenen gebührt, denen Unrecht im Sinne eines Rechtsstaates widerfahren ist". Man spreche damit aber auch den Opfern und ihren Nachkommen jenes Mitgefühl aus, das dem Ausmaß ihres Leides angemessen sei.
FP-Fichtenbauer: "Geschichtsklitterung"
Zugestimmt hat dem Gesetz letztlich auch die FPÖ, die sich im Ausschuss noch dagegen gestellt hatte. Es gehe "um eine Versöhnung über die Gräber hinaus", sagte Justizsprecher Peter Fichtenbauer. Allerdings sprach er auch von "Geschichtsklitterung" und wünschte sich, dass jene Polizisten, die im Bürgerkrieg "vom Karl-Marx-Hof herunter von einem Heckenschützen erschossen wurden", ebenfalls einen "großen Gedenkstein" erhalten sollten. Ähnlich äußerte sich BZÖ-Mandatar Christoph Hagen.
Den Vorwurf der "Geschichtsklitterung" wies Grünen-Bildungssprecher Harald Walser zurück. "Natürlich war dieser Widerstand legitim", sagte er mit Blick auf den roten Aufstand gegen das Dollfuß-Regime. Das Gesetz sei aber ein Zeichen dafür, dass in dieser Frage nun "Normalität aufkommt".
Justizopfern wird Anerkennung gezollt
Mit dem Aufhebungsgesetz werden alle Personen rehabilitiert, die während des Austro-Faschismus - zwischen 6. März 1933 und 12. März 1938 - verurteilt, angehalten bzw. ausgebürgert wurden, weil sie sich für ein unabhängiges und demokratisches Österreich eingesetzt haben. Auch politische Meinungsäußerungen sind ausdrücklich umfasst. Alle diesbezüglichen Urteile von Straf-, Sonder- und Standgerichten werden aufgehoben, ihr Unrecht wird in einer eigenen Klausel dezidiert festgehalten und den Justizopfern wird Anerkennung gezollt.
Über diese allgemeine Rehabilitierung hinaus können betroffene Personen, deren Ehegatten, eingetragenen Partner, Lebensgefährten, Verwandte in gerader Linie oder Geschwister außerdem per Antrag eine Feststellung erwirken, dass die Verurteilung als nicht erfolgt gilt. Die Entscheidung darüber trifft das Wiener Straflandesgericht, in Zweifelsfällen kann es einen beim Justizministerium einzurichtenden sechsköpfigen Rehabilitierungsbeirat beiziehen. Entschädigungs- und Rückersatzansprüche können aufgrund des Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetzes nicht erhoben werden.
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