Sonst droht Verlust

Ferialjob abgehakt? Darauf kommt es jetzt an

Tirol
30.08.2026 15:00

Vorrangig sollte die Lohnabrechnung gründlich geprüft werden, denn es lauern einige heimtückische Gefahren. So kann man beispielsweise Geld verlieren. Die Arbeiterkammer Tirol gibt viele hilfreiche Tipps.  

Die Ferien neigen sich in Tirol schön langsam dem Ende zu. Viele Schülerinnen und Schüler haben nicht nur die Hitzetage im Schwimmbad oder am See genossen bzw. sich Zuhause entspannt, sondern absolvierten auch fleißig einen Ferialjob bzw. ein Pflichtpraktikum.

Die Arbeiterkammer (AK) Tirol wendet sich nun mit einem Appell an sie alle: „Es ist wichtig, die Lohnabrechnung gründlich zu überprüfen und zu klären, ob auch fair abgerechnet wurde und alles passt. Prinzipiell gilt: Ferialjobber sind Arbeiter oder Angestellte mit einem normalen Arbeitsverhältnis, für das die klassischen arbeitsrechtlichen Vorschriften gelten. Neben einer Endabrechnung stehen ihnen somit Arbeitspapiere wie zum Beispiel Jahreslohnzettel, Arbeitsbescheinigung sowie ein Dienstzeugnis zu“, erklären die AK Tirol-Experten.

Daten und Fakten

Wichtig: Jeder Ferialarbeiter ist AK-Mitglied. „Bei Unklarheiten einfach bei der AK Jugendabteilung melden!“ Die AK Jugendabteilung ist unter 0800/225522-1566 oder einfach per WhatsApp an 0800/225522 zu erreichen. Informationen dazu gibt’s auch auf dem TikTok-Kanal der AK Tirol.

Die einzelnen Punkte schlüsseln sie zugleich im Detail wie folgt auf:

  • Gehaltszettel ist Pflicht: Man sollte wissen, was alles auf der Abrechnung zu finden sein muss: Bruttolohn, Sozialversicherungsbeitrag und sonstige Abgaben, geleistete Überstunden, anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Urlaubsersatzleistung und der Nettolohn. Bei Unklarheiten rät die AK Tirol, sofort beim Arbeitgeber nachzufragen. „Ein nicht bezahltes Entgelt sollte unverzüglich per Einschreiben vom Arbeitgeber eingefordert werden. Wartet man zu lange, ist das Geld verloren“, warnt die AK Tirol.
  • Bezahlung: Für die Entlohnung gilt zumindest der Kollektivvertrag (KV). Fehlt dieser, so steht jedenfalls ein „ortsübliches“ Entgelt von etwa 950 bis 1200 Euro brutto pro Monat zu.
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld: Auch Ferialarbeiter haben einen anteiligen Urlaubsanspruch. 2,5 Tage stehen jedem einzelnen nach einem Monat zu. Wird der Urlaub nicht konsumiert, erhält man am Ende Bares als Urlaubsersatzleistung. „Ob auch anteilig Urlaubs- und Weihnachtsgeld zusteht, hängt vom jeweiligen Kollektivvertrag ab“, wissen die Experten. „Es kann sein, dass man dann um Geld umfällt“ Achtung Kleingedrucktes: Dort finden sich oftmals Verzichtserklärungen. Der Tipp: „Aus diesem Grund niemals etwas voreilig unterschreiben. Es kann sein, dass man dann etwa um das Geld für geleistete Überstunden umfällt!“
  • Zuckerl zum Schluss: Verdienen die Ferialjobber über das Jahr gerechnet weniger als 12.000 Euro, müssen sie keine Lohnsteuer zahlen. „Wurde ihnen die Steuer dennoch abgezogen, können sie sich diese vom Finanzamt mittels Lohnsteuerausgleich zurückholen. Bis zu fünf Jahre haben sie Zeit.“
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