Der Graureiher frisst gerne Fisch, bis zu ein Kilo täglich. Das dürfte einem Fischzüchter in St. Roman nicht gepasst haben, mit einer Schrotflinte schoss er den geschützten Vogel vom Himmel. Neben einem Bußgeld wurde dem Jäger auch der Jagdschein entzogen, wogegen er beim Verwaltungsgericht Beschwerde einlegte - und damit abblitzte.
Weil er „ein Persönlichkeitsbild zeige, dass der geforderten jagdlichen Verlässlichkeit entgegenstehe“, wurde einem Jäger im März dieses Jahres von der Bezirkshauptmannschaft Schärding die Jagdkarte entzogen. Doch was war geschehen? Der Jäger und Fischzüchter hatte am 30. Dezember 2022 in St. Roman vom Auto aus mit einer Schrotflinte auf einen Graureiher geschossen, obwohl der unter Schutz steht. Zwei Jäger beobachteten damals den illegalen Abschuss, merkten sich das Autokennzeichen des Schützen, der nach der Tat einfach davonfuhr. So konnte der Täter rasch ausgeforscht werden, der Prozess im Februar endete dann mit Diversion und einem Bußgeld von 1000 Euro.
Mit Beschwerde abgeblitzt
Im März wurde der Schütze von der BH Schärding darüber informiert, dass er seine Jagdkarte unverzüglich abzugeben hätte. Begründet wurde der Bescheid unter anderem damit, dass er „die Anordnung eines Zwangsabschusses dieses Graureihers bei der zuständigen Behörde nicht einmal angeregt habe.“ Gegen diesen Bescheid hat der Ex-Jäger und Fischzüchter nun berufen, führte unter anderem „existenzielle Überlegungen“ als Grund für seine Tat an. Doch er blitzte damit beim Verwaltungsgericht ab, ist seine Jagdkarte nun dauerhaft los.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.