Der Bund hatte 2009 das Strafregistergesetz eigentlich bereits entsprechend geändert, hieß es in einem Bericht des Ö1-"Morgenjournals". Demnach können die Jugendämter grundsätzlich Auskünfte aus der Sexualstraftäterdatei bekommen. Für die Umsetzung hätten allerdings alle neun Bundesländer ihre Jugendwohlfahrtsgesetze ändern müssen, so Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek. Das sei nicht geschehen.
Die Folgen sind schwerwiegend: So kann etwa das Jugendamt der Stadt Wien zwar ein Leumundszeugnis bzw. eine Strafregisterauskunft über Bewerber bekommen, aber keine Auskünfte aus dem Sexualstrafregister. Allerdings scheinen einschlägige Delikte, die mit weniger als drei Monaten Haft bzw. mit Berufsverbot geahndet worden sind, ausschließlich im Sexualstrafregister auf.
Wien will gegebenenfalls Gesetz im Alleingang ändern
Laut dem Wiener Jugend-Stadtrat Christian Oxonitsch muss die Stadt Wien eine umfangreichere Gesetzesänderung beschließen, wenn das bundesweite Kinder- und Jugendhilfegesetz kommt. Dessen Beschluss scheitere allerdings am Widerstand anderer Bundesländer. Wenn die Verhandlungen weiterhin stocken, werde Wien Oxonitsch zufolge die Gesetzesänderung alleine beschließen.
Eine zweite Gesetzeslücke betrifft den Bericht des "Morgenjournals" zufolge die Sexualstraftäterdatei selbst: Laut Polizei Wien, die die österreichweite Datei führt, sind dort nur Verurteilungen eingetragen, die nach dem Gesetzesbeschluss vor zweieinhalb Jahren erfolgt sind. Ältere Daten fehlen in dem Register.
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