Korruptions-Sumpf

Europarat rügt Österreich wegen zahnloser Gesetze

Österreich
13.01.2012 11:48
Bis auf den ganz offensichtlichen Stimmenkauf bei einer Abstimmung ist in Österreich fast alles erlaubt - und das passt dem Europarat ganz und gar nicht. In einem aktuellen Bericht über die Korruptionsgesetze, denen österreichische Politiker unterliegen, empfiehlt die internationale Organisation dringend schärfere Maßnahmen gegen Bestechung. Justizministerin Beatrix Karl gelobt Besserung.

Der sogenannte GRECO-Bericht der europäischen "Staatengruppe gegen Korruption" geht mit der österreichischen Gesetzeslage hart ins Gericht. Die heimischen Regeln zur Korruptionsbekämpfung - wie in Teil 1 der Expertise erfasst - hinken den europäischen Vorgaben demnach weit hinterher. Auch in Sachen Parteienfinanzierung ortet man massiven Aufholbedarf - im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Kritikpunkte.

Parteienfinanzierung und Parteispenden: Die Prüfer verweisen darauf, dass der Anteil öffentlicher Parteienfinanzierung (gerechnet in Euro pro Wähler) in Österreich "einer der höchsten weltweit ist". Zudem hätten die Parteien aber praktisch freie Hand bei der Annahme von Spenden und Zuwendungen in jeder Höhe. Die Experten fordern daher mehr Transparenz. Konkret: die Veröffentlichung der Namen der Spender ab einer bestimmten Spendenhöhe, das Verbot anonymer Zuwendungen sowie die Veröffentlichung von Sponsoring und Naturalunterstützung (etwa Personalleihgaben). Derzeit müssen die Parteien Spenden über 7.260 Euro dem Rechnungshof melden - der muss die Identität der Spender aber geheim halten.

Gefordert wird auch eine Verschärfung der Buchführungspflichten der Parteien. Parteien müssen aktuell zwar einmal jährlich via "Wiener Zeitung" Rechenschaftsberichte veröffentlichen - diese seien allerdings wenig aussagekräftig und würden nicht im Internet veröffentlicht. Die GRECO-Experten fordern, "die Zugänglichkeit aller von politischen Parteien vorgelegten Rechenschaftsberichte zu verbessern".

Landesparteien und Teilorganisationen: Wesentlichster Kritikpunkt des Expertenberichts ist das Fehlen einheitlicher Transparenzbestimmungen für Parteien in Österreich. Konkret fordern die Experten, dass die Parteien zur "Konsolidierung der Buchführung und Rechenschaftsberichte" verpflichtet werden. Hinter dem technischen Ausdruck verbirgt sich politischer Sprengstoff: Dies würde bedeuten, dass in den jährlichen Rechenschaftsberichten nicht nur die Bundesparteien erfasst werden müssten, sondern auch alle Landesparteien und Teilorganisationen wie etwa die "Bünde" der ÖVP ("alle territorialen Gliederungen der Parteien und sonstige unter ihrer Kontrolle stehenden Rechtsträger").

Kontrolle und Sanktionen: Ausständig ist nach Einschätzung der GRECO-Experten ein wirksames Kontroll- und Sanktionssystem für Parteien. Gefordert werden verschärfte Rechenschaftspflichten zur Parteien- und Wahlkampffinanzierung sowie eine "wirksame und unabhängige Aufsicht". Derzeit nicht möglich ist nach Angaben der Experten auch, dass der Rechnungshof bei Verdacht auf Parteienkorruption die Justiz informiert. Eine entsprechende Änderung der Rechtslage wird gefordert.

Außerdem plädieren die GRECO-Experten für "wirksame, verhältnismäßige und präventive Sanktionen" für Verstöße gegen Finanzierungs- und Transparenzbestimmungen und sprechen auch "die mögliche Einführung strafrechtlicher Sanktionen in zukünftigen Rechtsvorschriften" an.

Abgeordneten-Bestechung: Inländische Abgeordnete machen sich derzeit praktisch nur dann strafbar, wenn sie sich im Zusammenhang mit einer Abstimmung bestechen lassen. Verboten ist zwar auch jede Bestechung in Bezug auf die "Pflichten" der Abgeordneten. Dies ist nach Ansicht der Experten aber totes Recht, weil es für Abgeordnete kaum explizite Pflichten gibt. Wörtlich heißt es im Bericht: "Der Bezug auf 'Pflichten' schließt die Anwendbarkeit in zahlreichen Fällen aus, in welchen z.B. ein gewählter Amtsträger bestochen wird, um einen Gesetzesvorschlag oder eine Änderung einzubringen oder zu unterstützen. Diskussionen vor Ort bestätigten klar, dass es sich bei den oben angeführten nicht um hypothetische Situationen handelt."

Vorteilsnahme: Verschärft werden sollte nach Ansicht der GRECO-Experten die Strafbarkeit der "Vorteilsannahme". Wer einen öffentlichen Amtsträger (also etwa einen Beamten oder Minister) im Zusammenhang mit einer "pflichtgemäßen" Amtshandlung besticht, macht sich derzeit nämlich nur dann strafbar, wenn die Entgegennahme des Geschenks gegen das Dienstrecht des Amtsträgers verstößt. Dies führt nach Ansicht der Experten dazu, dass insbesondere "hohe Funktionäre" wie Minister, Staatssekretäre und Bürgermeister de facto von der Strafbarkeit ausgenommen sind, weil einschlägige dienstrechtliche Bestimmungen fehlen. Als problematisch gilt auch, dass diese Regelung voraussetzt, dass jeder, der einen Beamten mit einem Geschenk bedenken möchte, dessen Dienstrecht kennen müsste - auch wenn es um ausländische Beamte geht.

Anfüttern: Zurückhaltend äußern sich die Experten zur 2009 entschärften Strafbarkeit des "Anfütterns". Sie verweisen allerdings darauf, dass die Entschärfung des Strafrechts möglicherweise im Zusammenhang mit einem konkreten Fall stehen könnte, in dem ein Unternehmen "großzügige VIP-Einladungen zu einer Sportveranstaltung, angeblich 3.500 Euro wert", an Spitzenmanager von Staatsunternehmen vergeben habe. Die Ermittlungen der Behörden zu diesem Fall wurden nach der Entschärfung eingestellt, heißt es in dem Bericht. Hinterfragt wird auch die Unterscheidung zwischen der Vorteilsannahme für "pflichtgemäße" und "pflichtwidrige" Amtshandlungen.

Privatkorruption: Diese wird in Österreich nur dann strafrechtlich verfolgt, wenn eine der beteiligten Parteien eine "Privatanklage" einbringt. Bei der Bestechung öffentlicher Amtsträger kann die Staatsanwaltschaft dagegen von sich aus tätig werden. Die GRECO-Experten fordern die Abschaffung dieser Unterscheidung. Ihr Argument: Unternehmen würden aus Angst um ihre Reputation in der Regel vor Privatanklagen zurückschrecken. Außerdem könne die Unterscheidung gerade in Österreich, mit seinem großen Bereich der privatisierten öffentlichen Dienstleistungen, zu Abgrenzungsproblemen führen. Gefordert wird daher auch die Erhöhung der Maximalstrafe für Bestechung im privaten Sektor (derzeit bis zu drei Jahre Haft, während im öffentlichen Sektor bis zu zehn Jahre Haft drohen).

Tätige Reue: Dass die "tätige Reue" von Bestechern und Bestochenen automatisch und zwingend zur Straffreiheit führt, ist für die GRECO-Experten nicht nachvollziehbar. Wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt seien, hätten die Täter damit "ein unumstößliches Recht, von der Bestrafung ausgenommen zu sein".

Auslandskorruption: Diese ist in Österreich nur dann verfolgbar, wenn das Delikt auch im Ausland strafbar ist. Die GRECO-Experten kritisieren, dass die Bedingung der gegenseitigen Strafbarkeit bei der Bekämpfung der Korruption eine unnötige Beschränkung der Gerichtsbarkeit eines Landes darstellte, und fordern eine Änderung.

Justizministerin Karl will den Bericht nun zum Anlass nehmen, die Korruptionsbestimmungen zu verschärfen, erklärte sie am Freitag im Ö1-"Morgenjournal". Strengere Korruptionsregeln seien notwendig. Man habe "bereits Vorschläge an das Parlament übermittelt". Sie würden Mandatare im Inland, aber auch auf europäischer Ebene betreffen.

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