Landwirt beklaut

Diebestrio durch starken Stallgeruch überführt

Österreich
11.01.2012 11:45
Ein kurioser Fall beschäftigt Polizeidienststellen im Burgenland und in Niederösterreich: Beamten der Grenzpolizeiinspektion Nickelsdorf im Bezirk Neusiedl am See stoppten am Dienstag drei Männer, die mit einem Klein-Lkw voll Diebesgut unterwegs waren, das von einem Bauernhof in Niederösterreich stammte. Den richtigen Riecher bewiesen die Beamten dabei nicht zuletzt wegen des strengen Stallgeruchs der ihnen aus dem Fahrzeug entgegenschlug.

Als die Polizisten am Dienstag gegen 5.45 Uhr den Mercedes Sprinter auf der B10 in Nickelsdorf anhielten und kontrollierten, wehte ihnen ein übler Stallgeruch entgegen. Aus dem Wagen stiegen drei Männer mit schmutzigen Hosen. Im Laderaum befand sich fast alles, was man als Landwirt bei der Arbeit auf einem Bauernhof braucht, so ein Beamter am Mittwoch. Die Polizisten fanden unter anderem vier Traktorreifen, zwei Gabeln für einen Traktor-Frontlader, eine Zapfwelle und ein Silogebläse.

Das Trio machte über die Herkunft der zum Teil noch verschmutzten Ladung widersprüchliche Angaben. Da die Männer keinen Besitznachweis erbringen konnten, begannen die Beamten mit ihren Ermittlungen, die sich als zeitaufwendig erwiesen. Schließlich fanden die Beamten heraus, dass eine der beiden Ladergabeln als gestohlen gemeldet war. Der Diebstahl war am Dienstag der Polizei in St. Peter an der Au im Bezirk Amstetten gemeldet worden.

Polizei prüft, ob Trio ausgebeutet wurde
Die mutmaßlichen Diebe, zwei Ungarn im Alter von 29 und 45 Jahren und ein 30-jähriger Rumäne, wurden daraufhin gesprächig: "Sie haben angegeben, dass sie dort gearbeitet haben und kein Geld gekriegt haben vom Bauern. Und deshalb haben sie sich das mitgenommen", schilderte ein Polizist. Die Geräte haben einen Gesamtwert von rund 9.000 Euro. Das Trio wurden wegen Verdachts auf gewerbsmäßigen Diebstahl angezeigt.

Laut den Angaben des Trios hätte ihnen der Landwirt noch 3.500 Euro geschuldet. Die Männer erzählten den Ermittlern, dass sie in einem unbeheizten Zimmer schlafen mussten. Es habe auch keine sanitären Einrichtungen gegeben. Die Polizei muss nun auch diesen Angaben nachgehen: Es sei zu überprüfen, ob nicht der Tatbestand der "Ausbeutung eines Fremden" bestehe, so der Beamte.

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