Ein strafrechtlicher Tatbestand wurde durch den Gebrauch der Dienstwaffe nicht erfüllt, erläuterte ein Sprecher. Dem Beamten sei vermutlich Notwehr zugebilligt worden.
Der 34-Jährige hatte - wie berichtet (siehe Infobox) - im Februar 2011 einen anstehenden Haftantritt ignoriert und gegenüber seiner Frau Selbstmordabsichten geäußert, weshalb sich mehrere Streifen auf die Suche nach ihm machten. Als die beiden Beamten in einem Waldstück auf den Mann trafen, soll dieser sofort geschossen haben.
Die Polizisten erwiderten das Feuer, insgesamt fielen etwa 20 Schüsse. Der 34-Jährige wurde dabei getötet: Er setzte sich seine Waffe, eine Glock 19, letztlich selbst an den Kopf. Die beiden Beamten wurden schwer verletzt in Spitäler eingeliefert, der Jüngere (26) starb am darauffolgenden Tag. Seinem Kollegen hat vermutlich ein - bei dem Feuergefecht von einem Projektil durchbohrtes - Funkgerät an der linken Brust das Leben gerettet.
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