„Spring von Brücke!“

90 Stunden Gemeinarbeit für Suizid-Anstiftung

Oberösterreich
20.07.2023 11:33

„Spring von der Brücke“- das schrieb eine 14-jährige Schülerin ihrer 17-jährigen Bekannten. Die Anstifterin wurde am Donnerstag in Oberösterreich rechtskräftig zu 90 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Die psychisch labile und depressive 17-Jährige war von ihrer Mutter im letzten Augenblick gerettet worden.

Die bisher unbescholtene und reumütige 14-jährige Rohrbacherin übernahm vor Gericht die volle Verantwortung für ihre verhängnisvolle Chat-Nachricht. Zuvor war es zu einem heftigen Streit zwischen den beiden Mädchen gekommen. Daran sei die 14-Jährige aber nicht allein Schuld gewesen, wie der Staatsanwalt betonte. Beidseitig seien schwere Beleidigungen gefallen, und die 17-Jährige habe ihrerseits massiv provoziert.

„In der Hitze des Gefechts“
In der Hitze des Gefechts hatte die 14-Jährige ihrer 17-jährigen Bekanntschaft sinngemäß geschrieben: „Du solltest dich schämen. Spring von der Brücke, die Schaufel geht auf mich!“ Laut ihrer Verteidigerin sei ihr damals die Tragweite ihrer Worte nicht bewusst gewesen, obwohl sie von den psychischen Problemen des Opfers gewusst hatte. Als sie als Antwort ein Bild von einer leeren Packung Tabletten erhielt, hätte sie nicht gewusst, wie sie reagieren sollte.

Zitat Icon

Du solltest dich schämen. Spring von der Brücke, die Schaufel geht auf mich!

Schrieb die 14-Jährige dem 17-jährigen Mädchen per Instagram

Nur knapp überlebt
Nach zahlreichen langen Gesprächen mit ihrer Familie, Freunden und einer Betreuerin sei ihr aber klar, dass ihr Handeln falsch und unbedacht gewesen war, und für die 17-Jährige leicht tödlich hätte enden können. Diese hatte sich zwar nicht zu besagter Brücke begeben, stattdessen viel Alkohol und eine Schachtel Tabletten zu sich genommen. Die Mutter rief die Rettung, und rettete so vermutlich ihrer Tochter das Leben. 

Gemeinnützige Arbeit und Betreuung
Der 14-jährigen Schülerin wurde Mitwirkung zur versuchten Selbsttötung vorgeworfen. „Dafür drohen ihr bis zu zwei Jahre Haft“, erklärte Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz. Richterin und Geschworene einigten sich schließlich auf eine Diversion: 90 Stunden gemeinnützige Arbeit, die die Schülerin innerhalb der kommenden sechs Monate ableisten muss. Außerdem wird sie noch bis Ende des Jahres von einer Sozialarbeiterin betreut.

Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person sich in einer psychischen Ausnahmesituation befinden oder von Suizidgedanken betroffen sind, wenden Sie sich bitte an die Telefonseelsorge unter der Telefonnummer 142. Weitere Krisentelefone und Notrufnummern finden Sie HIER.

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