Der Staubsaugerhersteller Dyson mit Sitz in Singapur kann sich wieder Hoffnung auf mehrere Millionen Euro Schadenersatz von der EU-Kommission machen. Ein Urteil des EU-Gerichts, womit eine Schadenersatzklage Dysons abgewiesen wurde, müsse aufgehoben werden, forderte die Generalanwältin Tamara Ćapeta in Luxemburg am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Sache müsse an das EU-Gericht zurückverwiesen werden.
Dann könne dort entschieden werden, ob die übrigen Voraussetzungen für Schadenersatz erfüllt seien. Die Richter folgen der Einschätzung der Generalanwälte oft, aber nicht immer. Mit einem Urteil vom EuGH wird in einigen Monaten gerechnet.
Dyson war zuvor erfolgreich vor Gericht gegen eine EU-Verordnung vorgegangen, die es erlaubte, die Energieeffizienz von Staubsaugern mit leerem Behälter und somit nicht unter realen Bedingungen zu bestimmen. Das britische Unternehmen, das beutellose Staubsauger verkauft, sah sich deswegen ungerecht behandelt und forderte 176 Millionen Euro Schadenersatz von der EU-Kommission. Denn der Stromverbrauch einiger Staubsauger steige, je voller der Beutel sei.
Dyson gewann zwar den Prozess, bekam aber vom EU-Gericht anschließend keinen Schadenersatz zugesprochen. Dagegen wehrt sich der Staubsaugerhersteller vor dem EuGH.
Generalanwältin Ćapeta gab Dyson nun recht und plädierte dafür, das vorherige Urteil aufzuheben. Das untere Gericht habe Dysons Anliegen nicht richtig aufgefasst. Weder Auslegungsschwierigkeiten noch die Komplexität des Sachverhalts könnten die Entscheidung der Kommission entschuldigen, so die Generalanwältin. Der Verstoß der Brüsseler Behörde gegen die Richtlinie über die Energieverbrauchskennzeichnung sei daher ausreichend für einen möglichen Schadenersatz, hieß es.










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