Für Blinde und Sehbehinderte sowie gehörlose und hörbehinderte Menschen soll es ab Juni 2025 im Bereich des Internet und bei technischen Geräten deutliche Verbesserungen geben. Sowohl Hersteller, Importeure und Händler von Produkten sowie die Anbieter von Dienstleistungen im Internet werden ab Juni 2025 zur Einhaltung von EU-weiten Barrierefreiheitsstandards verpflichtet. Das entsprechende Barrierefreiheitsgesetz wurde am Mittwoch im Sozialausschuss beschlossen.
Ziel der Maßnahme ist es laut Aussendung des Sozialministeriums, dass die Betroffenen das Angebot im Internet und technische Geräte ungehindert nützen können. „Das ist ein wichtiger Schritt, damit Menschen mit Behinderungen im Alltag selbst ihr Leben gestalten können“, erklärte Sozialminister Johannes Rauch (Grüne). Der Beschluss durch den Nationalrat ist Anfang Juli geplant.
Rauch verwies darauf, dass sich Österreich im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention vor rund 15 Jahren zur vollen Inklusion von Menschen mit Behinderungen verpflichtet hat. Dazu zähle auch ein barrierefreier Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen.
Optimierungen für Vorlese-Software
Webseiten müssen künftig so optimiert werden, dass sie von Programmen für Sehbehinderte gut vorgelesen werden können. Eine ganze Reihe digitaler Produkte und Dienstleistungen müssen künftig barrierefrei sein, damit sie im EU-Binnenmarkt bereitgestellt werden dürfen. Dazu zählen etwa PCs, Notebooks, Tablets, Smartphones, Smart-TVs, TV-Sticks, Spielkonsolen und E-Books.
Aber auch Zahlungsterminals (für Kartenzahlungen), Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, Check-in-Automaten, bestimmte Dienste im Personenverkehr (z.B. Websites, Apps, elektronische Tickets und Ticketdienste, Reiseinformationen) und Bankdienstleistungen sind von der Richtlinie umfasst. Betroffen sind u.a. auch Bankdienstleistungen, Online-Shops, elektronische Kommunikationsdienste wie Sprach- und Videotelefonie sowie Online-Messengerdienste - aber auch Apps und Websites für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten wie etwa YouTube.
Erleichterungen für Kleinunternehmen
Für Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen, importieren oder mit ihnen handeln, gibt es Erleichterungen. Damit soll verhindert werden, dass diese einen unzumutbaren Verwaltungsaufwand durch das Barrierefreiheitsgesetz befürchten müssen. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind vom Gesetz ausgenommen.
Die Überwachung der Einhaltung der EU-weiten Anforderungen übernimmt ab Juni 2025 das Sozialministeriumsservice. Sollten Verbraucher auf nicht-barrierefreie Produkte oder Dienstleistungen aufmerksam werden, können sie sich direkt an die Servicestelle wenden.
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