Angestellte, die bis 1.500 Euro brutto verdienen, bekommen einen Fixbetrag in der Höhe von 50 Euro, das entspricht einer Erhöhung von bis zu 3,8 Prozent. Bei einem Bruttogehalt von über 1.500 Euro beträgt das Plus 3,5 Prozent. Lehrlinge erhalten um 3,9 Prozent mehr.
Anrechnung der Karenzzeiten
Ihre diesjährige zentrale Forderung nach Anrechnung der Karenzzeiten hat die Gewerkschaft durchgesetzt. Bei der Elternkarenz für das erste Kind sowie bei der Bildungs- und der Hospizkarenz werden zehn Monate angerechnet - diese Anrechnung gilt künftig auch für die Einstufung im Kollektivvertrag sowie für die Berechnung des Jubiläumsgeldes und bleibt beim Wechsel des Arbeitgebers im Handel aufrecht.
Urlaubsgeld früher am Konto
Bei den Sonderzahlungen einigten sich die Sozialpartner auf eine um einen Monat frühere Auszahlung des Urlaubsgeldes. Die Beschäftigten im Handel haben es künftig schon am 30. Juni auf dem Konto. Keine Einigung gab es hingegen beim Weihnachtsgeld - hier wollte die Gewerkschaft eine vorgezogene Auszahlung auf 31. Oktober. Doch diesbezüglich gibt sich Gewerkschafts-Verhandler Manfred Wolf noch nicht geschlagen: "Es war ja nicht die letzte Gehaltsverhandlung."
Gewerkschaft sehr zufrieden
Während der neue Gehaltsabschluss für die Arbeitgeber "gerade noch akzeptabel" ist, wertet ihn die Gewerkschaft der Privatangestellten als Erfolg. "Wir haben eine Gehaltserhöhung deutlich über der Inflation durchgesetzt und für eine große Frauenbranche die Anrechnung der Karenzzeiten erreicht", so Wolf. Insgesamt liege das Ergebnis "sehr nahe beim Vierer".
Die Arbeitnehmervertreter hatten ursprünglich eine Erhöhung der Gehälter um 4,2 Prozent gefordert - und das ohne Staffelung nach Einkommen. Die heimischen Handelsbetriebe wird die Anhebung der Gehälter etwa 650 Millionen Euro kosten, erklärte Arbeitgeber-Chefverhandler Peter Buchmüller.










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