Die Konsumentenberatungsstelle des Landes warnt vor „Unterversicherung“. Vielen ist gar nicht bewusst, dass nicht alles übernommen wird
Meist schließen Menschen eine Versicherung ab und machen sich danach keine großen Gedanken mehr darum. Vielen ist daher nicht bewusst, dass sie möglicherweise unterversichert sind. Im schlimmsten Fall bedeutet dies, dass die Haushaltsversicherung nicht alles abdeckt und man auf einen Teil der Kosten für die Schäden sitzen bleibt. Zur Unterversicherung kann es kommen, wenn der Wert des Besitzes bei Abschluss des Vertrages zu niedrig angegeben wird oder im Nachhinein Möbel, Elektrogeräte oder eine Photovoltaikanlage gekauft werden, die eigentlich eine Anpassung der Versicherungssumme notwendig machen würden. Ähnliches gilt bei Sanierungen, Renovierungen oder beim Umzug.
Verstärkte Anfragen
Bei der Konsumentenschutz-Beratungsstelle des Landes merkt man zurzeit verstärkt, dass vielen diese Problematik nicht bewusst ist. „Bei allen Anschaffungen den Versicherungsvertreter kontaktieren, um eine Unterversicherung zu vermeiden und regelmäßig den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen“, rät die zuständige Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf. Hinzu kommt, dass viele Privathaushalte nur unzureichend oder gar nicht gegen Hochwasser, Überschwemmung oder Vermurung versichert sind.
Mit einem Unterversicherungsverzicht bekommen die Versicherungsnehmer den Schaden ohne Abzug ersetzt.
Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf
Außerdem wird empfohlen, in den Vertrag eine Klausel „Unterversicherungsverzicht“ aufzunehmen. Durch diese werden die Schäden ohne Abzug ersetzt, in der Regel zum Neuwert.
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