Umtriebiger Invalide

Drogen in Gurkengläsern und Butterdosen gehortet

Burgenland
24.05.2023 19:00

Ein Invaliditätspensionist aus dem Mittelburgenland soll jahrelang Speed und LSD in großen Mengen verkauft haben. Er sieht sich nicht als Dealer. "Es war für nur den Eigenbedarf“, sagte der 42-Jährige beim Prozess am Landesgericht Eisenstadt.

Zeugen haben bekanntlich vor Gericht die Wahrheit zu sagen. Erst gab der Mann offenherzig zu, vom Angeklagten regelmäßig Drogen gekauft zu haben. Dabei ging er akribisch ins Detail, wo, wann, wie viel – ehe er am Landesgericht Eisenstadt die eben getätigte Aussage widerrief. Dem Vorbestraften wurde ein Strafverfahren wegen Falschaussage in Aussicht gestellt.

Kiloweise Speed im Wohnzimmer
In Gurkengläsern und Butterdosen hatte der Angeklagte die Droge Speed daheim aufbewahrt. Kiloweise. „Aber nur für den Eigenbedarf“, meinte der zweifach einschlägig vorbestrafte Invaliditätspensionist (42), ohne dabei selbst schmunzeln zu müssen. Und die Tausenden LSD-Trips, die sichergestellt wurden? „Auch nur für mich.“

Ein Öl, das Krebs heilen kann
Ein 40-jähriger Notstandshilfebezieher, der „mindestens 400.000 Euro Schulden“ hat, soll beim Verkaufen der Drogen mitgemischt haben. „Stimmt nicht“, so der Mann, der zugibt, 30 Cannabis-Pflanzen gehegt, gepflegt und geerntet zu haben. „Ich wollte daraus ein Öl herstellen, um damit Krebs und Parkinson zu heilen.“ Dieser Mann räumte auch ein, regelmäßig Speed bei seinem guten Bekannten erworben zu haben. Etwa 400 Euro pro Monat habe er dafür ausgegeben. Die Richterin wollte nun wissen, wie sich das bei einem Einkommen von 900 Euro ausgeht. „Jetzt wo Sie das sagen, kann ich mir das auch nicht erklären.“

Der Hauptangeklagte, der nicht verstehen wollte, warum ihn vier, pardon: drei Zeugen schwer belasteten, unterstellte auch seiner Ex-Freundin Bösartigkeit. „Vielleicht will sie sich mit dieser Aussage an mir rächen, wer weiß?“ Ein Polizist wusste mehr, er hatte sich um die Telefonüberwachung gekümmert. „Aus den Gesprächen geht hervor, dass wir ihn als Verkäufer einschätzen müssen.“

U-Haft bleibt aufrecht
Weil die Beamten, die die Hausdurchsuchung und Verhaftung vorgenommen haben, am Mittwoch nicht am Landesgericht Eisenstadt geladen waren, wurde auf 15. Juni vertagt. Zumindest bis dahin bleibt der Angeklagte in U-Haft.

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