25-Jähriger leugnet

Wegen Todesstrafe: Algerien-Mord in Graz angeklagt

Steiermark
26.04.2023 13:15

Ein Mord in Algerien aus dem Jahr 2019 wurde am Mittwoch in Graz verhandelt. Der Angeklagte soll  in seiner Heimat einen Mann im Zuge einer Rauferei erstochen haben. Weil er anschließend flüchtete und Monate später in Österreich aufgegriffen wurde, muss der Fall hier verhandelt werden. Der Verdächtige wurde in Algerien zum Tod verurteilt worden, eine Auslieferung ist somit nicht möglich. Der Algerier schiebt seinen Cousin der Bluttat in die Schuhe.

Der Prozess wurde bereits vor einem Jahr begonnen, muss nun aber aufgrund eines Richterwechsels komplett neu durchgeführt werden. Also beschreibt Staatsanwältin Gudrun Jakopic zum zweiten Mal, wie es bei einer Rauferei mehrerer junger Männer in Constantine (Algerien) zu der Bluttat gekommen sei. Im Zuge der Auseinandersetzungen soll der Angeklagte einem 22-Jährigen erstochen haben.

In Abwesenheit zm Tode verurteilt
Der 25-Jährige fühlt sich allerdings nicht schuldig, sondern gibt an, sein Cousin sei der Täter gewesen. Belastend für den Beschuldigten ist aber die Tatsache, dass er sofort nach der Auseinandersetzung mit einem Taxi nach Tunesien fuhr und ins Ausland flüchtete. In Algerien wurde er mittlerweile in Abwesenheit wegen Mordes zum Tod verurteilt, daher kommt eben eine Auslieferung nicht in Frage.

„Die Staatsanwaltschaft tut so, als gäbe es belastende Beweise“, zweifelt Verteidiger Bernhard Lehofer an den Ausführungen der Anklägerin. Die angeführten Argumente seien großteils einfach unrichtig. Als entlastend sieht der er unter anderem die Tatsache, dass sich auf der Tatwaffe keine DNA-Spuren seines Mandanten befunden hatten. „Das einzige, das gegen ihn spricht, ist, dass er nach der Tat das Land verlassen hat“, so Lehofer.

Die Reise sei aber lange vorher geplant worden, der Vorfall dürfte den Entschluss nur bestärkt haben. Bei der ganzen Sache sei es außerdem um einen Streit gegangen, den der Cousin mit dem Opfer gehabt hatte, der 26-Jährige kannte den Verstorbenen gar nicht.

Widersprüchliche Angaben
Der Angeklagte beschreibt detailreich das Treffen der beiden Gruppen junger Männer, die in Streit geraten waren, sich gegenseitig verfolgt und schließlich mit Messern attackierten. Er selbst sei so ziemlich der einzige unbewaffnete gewesen, bei seinem Cousin habe er aber ganz sicher ein Messer gesehen.

„Bei jeder Einvernahme erzählen Sie eine andere Geschichte“, hält ihm Richter Hanspeter Draxler vor. „Ich bin bereit, alles zu beantworten“, meint der Angeklagte. „Sie tun es nur nicht“, entgegnet der Vorsitzende.

Der Algerier gab an, er habe mit einem der Beteiligten gesprochen, der gesehen haben will, wie der Cousin auf das Opfer eingestochen hatte. Der möchte aber nicht aussagen, weil er Angst vor den anderen hat. Weil zu viele zeugen nicht erschienen waren, wurde der Prozess vertagt.

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