Wegen Grenzpolitik

Maskierte stürmen ÖVP-Parteizentrale: Freispruch

Niederösterreich
20.04.2023 16:56

Drei Maskierte wollten mit ihrer Aktion am niederösterreichischen Wahlsonntag Ende Jänner in St. Pölten ihr Recht auf „Meinungsfreiheit nutzen“. Dabei enthüllten sie auf dem Dach der Parteizentrale ein Transparent, warfen Flugzettel und zündeten Rauchfeuer. Sie wurden vom Vorwurf der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruches freigesprochen. 

Der Tag der NÖ-Landtagswahl am 29. Jänner brachte für die ÖVP schon vor Verkündung des Wahlergebnisses eine unliebsame Überraschung. Gegen Mittag stürmten drei Maskierte die Parteizentrale in St. Pölten. Über die Feuerleiter ging es für das maskierte Trio auf das Dach, wo „im Rahmen der demokratischen Meinungsfreiheit“ ein Transparent enthüllt wurde.

Die Männer seien mit der Grenzpolitik „nicht zufrieden“ gewesen, wie der 20-jährige Erstangeklagte angibt. Nun mussten sich neben dem Tullner auch ein Wiener (21) sowie ein Kremser (30) wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung vor Gericht verantworten.

Postings mit NS-Inhalt
Die ÖVP sprach von einem „Sturmversuch rechtsextremer Extremisten auf die Parteizentrale“. Denn einer der drei Angeklagten ist der Justiz kein Unbekannter: Der 30-Jährige ist bereits wegen des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz (Postings mit NS-Inhalt) vorbestraft. Die geplante Aktion wurde laut den Angeklagten bewusst „am Wahlsonntag medienwirksam“ über die Bühne gebracht, am Tag davor war die Örtlichkeit ausgekundschaftet worden.

Von allen Vorwürfen freigesprochen
Am Vormittag suchten sie noch pflichtbewusst ein Wahllokal auf, um ihre Stimme abzugeben. Danach verschafften sie sich, mit Kappe und Schal vermummt, über eine mitgebrachte Leiter Zugang zur Feuertreppe. Dabei sollen sie die überwundene Metalltür beschädigt haben. Am Dach angelangt, wurden auch Flugzettel mit der Botschaft „Die ÖVP ist der Feind der Österreicher“ geworfen und Rauchfeuer gezündet.

Die Aktion filmten sie selbst über Bodycams mit. Ebendiese zeigten keinen Vorsatz bei der Beschädigung, das Trio wurde freigesprochen. Auch zum Vorwurf des Hausfriedensbruchs gab es einen „klaren Freispruch“ – nicht rechtskräftig.

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