Wegen Preisabsprachen

Bundeswettbewerbsbehörde will Geld von Karmasin

Politik
13.03.2023 13:46

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wirft der ehemaligen Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) und Meinungsforscherin Sabine Beinschab vor, Preise abgesprochen und Verhaltensweisen abgestimmt zu haben. Sie hat daher Geldbußenanträge beim Kartellgericht gestellt.

Es geht um Absprachen, durch die Karmasin als vermeintliche „Billigsbieterin“ zu Studien und Meinungsumfragen gekommen sein soll. Die Unternehmen von Karmasin und Beinschab sowie eine dritte Meinungsforscherin sollen vor fünf Auftragsvergaben vereinbart haben, den Wettbewerb zu verhindern. 

Drei Unternehmen sollen von Aufträgen profitiert haben
Den drei Unternehmen wird vorgeworfen, ihre Angebote beziehungsweise Preise so abgestimmt zu haben, dass Karmasins Firma den Zuschlag bekam. Die beiden anderen sollen dann aber häufig Teile der Aufträge als Subunternehmerinnen durchgeführt haben. Betroffen sind laut der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ein öffentlicher sowie zwei private Auftraggebende. In einem Fall dürfte es sich um das Sportministerium handeln, da ein ehemaliger Mitarbeiter dieses Ressorts mitangeklagt ist. Er wurde am Montag mit sofortiger Wirkung vom Dienst freigestellt.

Gegen Karmasin läuft derzeit ein Strafverfahren. Wie berichtet, steht seit vergangener Woche fest, dass es zu einem Prozess kommt. Die Beweislage sei ausreichend, „um eine Verurteilung für wahrscheinlich zu halten“, hieß es in einer Aussendung des Gerichts. Ein weiterer Vorwurf ist, dass Karmasin nach ihrem Ausscheiden aus der Regierung weiterhin Bezüge erhielt. Einen Termin für die Hauptverhandlung gibt es noch nicht.

Wegen Betrugs und wettbewerbsbeschränkenden Absprachen drohen der ehemaligen Familienministerin bis zu drei Jahre Haft. Sie wird durch die Kanzlei Kollmann & Wolm vertreten. Zum Beinschab-Tool laufen ebenfalls noch Ermittlungen. Hier lautet ein Vorwurf etwa, dass die Umfragen gezielt dem Fortkommen der ÖVP gedient haben sollen. Inzwischen legte die Regierung fest, dass die Vergabe externer Dienstleistungen wie Studien, Gutachten oder Beratungen unabhängig vom Betrag von der Präsidialsektion genehmigt werden muss.

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