100 Euro Strafe

„Winkeladvokat“ telefonierte mit Häfenbruder

Oberösterreich
28.02.2023 11:11

Er hat Jus studiert, aber nicht fertig, bietet jetzt Häftlingen seine „Rechtsmitteldienste“ an: der Winkeladvokat wurde mit 100 Euro bestraft, weil er unerlaubt mit einem Insassen in der Justizanstalt Ried telefoniert hatte. Er berief, blitzte mit seiner Beschwerde aber beim Landesverwaltungsgericht ab.

Der Student brachte in seiner Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht unter anderem vor, dass die Anschuldigungen „an den Haaren herbeigezogen“ und der Sachverhalt nicht rechtskonform ermittelt worden seien.

Als „unbegründet“ abgewiesen
Das Landesverwaltungsgericht kam auf Basis der Verfahrensunterlagen und der mündlichen Verhandlung, in welcher die Sach- und Rechtslage umfassend erörtert wurde, zum Ergebnis, dass die Beschwerde als unbegründet abzuweisen war. Die Verhandlung fand jedoch in Abwesenheit des Studenten statt, der aus eigener Verantwortung, trotz ordnungsgemäßer Ladung, nicht erschienen ist und damit von der ihm gebotenen Gelegenheit zur Kenntnisnahme der Beweisergebnisse und Stellungnahme dazu keinen Gebrauch machen wollte.

Der Student bietet „Rechtsmitteldienste“an
Festgestellt wurde, dass der Strafgefangene im Normalvollzug im Besitz eines unerlaubten Mobiltelefons war, über welches der Student mehrfach Kontakt zu ihm hatte. Der Student versuchte auf diesem Weg das Mithören über die Insassentelefonie - über welche ebenfalls Kontakte stattgefunden haben - zu umgehen. Bei der zugrundeliegenden Strafnorm des Strafvollzugsgesetzes handelt es sich um ein Vorsatzdelikt. Aufgrund der vom Studenten betonten juristischen Bildung und seiner amtsbekannten wiederholten „Rechtsmitteldienste“ für Strafgefangene in Fragen des Strafvollzuges, ist jedenfalls von Wissentlichkeit bzw. sogar Absicht auszugehen.

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