Aus dem Gericht

Vorarlberger ließ Zorn an Partybus aus

Vorarlberg
16.02.2023 17:25

Aggressionsabbau der etwas anderen Art betrieb ein 33-jähriger Oberländer, indem er mit einem Kochtopf zwei Scheiben eines Partybusses einschlug. Nun kam es zum Prozess in Feldkirch. 

Eigentlich ist der Angeklagte ein rechtschaffener Mann. Geregeltes Einkommen, Haus, Freundin, Kind. Alles paletti oder andersherum gesagt: Es läuft. Wieso also vergangenen November der Ausraster mit dem Kochtopf?

Der bislang Unbescholtene erklärt sich in der Gerichtsverhandlung am Donnerstag im Landesgericht Feldkirch folgendermaßen: „Ich hatte damals tatsächlich familiäre Probleme. Dazu kam noch, dass ich an dem Tag eine Prüfung hinter mir hatte, von der ich nicht wusste, ob ich die bestanden habe oder nicht.“

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Ich hatte damals tatsächlich familiäre Probleme. Dazu kam noch, dass ich an dem Tag eine Prüfung hinter mir hatte, von der ich nicht wusste, ob ich die bestanden habe oder nicht.

Der Angeklagte

Ausgetickt, weil Türsteher ihn nicht ins Lokal ließ
Also habe er sich ordentlich einen hinter die Binde gegossen und sei ins „El Capitan“ nach Rankweil gefahren. Als der Türsteher ihm dann den Eintritt ins Lokal verweigerte, „bin ich ausgerastet“, gibt der 33-Jährige in der Gerichtsverhandlung unumwunden zu. Mit einem Kochtopf bewaffnet, sei er schließlich von Dannen gezogen und habe aus Zorn über den Verweis und den für ihn allgemein sehr bescheiden verlaufenen Tag zwei Fensterscheiben eines auf dem Areal des „El Capitan“ abgestellten Partybusses eingeschlagen.

2,3 Promille - Angeklagter weiß nicht mehr alles
Woher er die ungewöhnliche Tatwaffe hatte und wie die ganze Geschichte im Detail verlief, weiß der Beschuldigte nicht mehr so genau. Fakt ist, dass ein bei ihm durchgeführter Alkoholtest satte 2,3 Promille ergab.

Den am Partybus entstandenen Schaden von 6000 Euro will er zwar wiedergutmachen - „aber der Kostenvoranschlag ist nach Aussagen eines befreundeten Glasers eindeutig zu hoch“, ergänzt der Oberländer. Weshalb Richterin Sabrina Tagwercher den Privatbeteiligten mit seinen Ansprüchen vorerst auf den Zivilrechtsweg verweist.

Den Angeklagten spricht die Richterin wegen schwerer Sachbeschädigung schuldig und verurteilt ihn zu einer teilbedingten Geldstrafe von 4800 Euro.

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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