Foren-Knigge

Zensur: Wo Meinungsfreiheit aufhört

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27.02.2023 13:14

Jeder darf eine Meinung haben - ansonsten wär das ja Zensur, oder? Meinungsfreiheit ist jedoch - auch in einer Demokratie - kein absolutes Recht, das heißt, man kann sie unter bestimmten Bedingungen einschränken. In dieser Foren-Knigge sprechen wir über Meinungsfreiheit im Allgemeinen, im "Krone"-Forum und wie Sie mit Hasspostings umgehen können. 

Was bedeutet Meinungsfreiheit?
Egal welche politische Meinung man vertritt, die Meinungsfreiheit wird von allen Seiten hochgepriesen. Dennoch haben viele eine unterschiedliche Ansicht, was diese Freiheit nun tatsächlich bedeutet. Was stimmt nun?

Grundsätzlich gilt: Jeder darf eine Meinung haben. So ist das auch in der europäischen Menschenrechtskonvention in unseren bürgerlichen und politischen Rechten verankert. Historisch betrachtet ist das ein wichtiger Beitrag zu unserem heutigen Wohlstand. Gerade in Österreich und Deutschland kann man auf dunkle Zeiten zurückblicken, wie die Zeit des Austrofaschismus oder das Nationalsozialistische Regime, das die Informations- und Meinungsfreiheit fast schon über Nacht ausgeschaltet hatte.

Das digitale Zeitalter hat für die Meinungsfreiheit noch mal eine rechtliche Komplikation verursacht, das ist vor allem für Online-Communitys und soziale Medien ein Thema. Viele sehen sich sofort in ihren Grundrechten eingeschränkt, wenn von ihnen verfasste Kommentare online gelöscht werden oder gar YouTube-Kanäle oder Profile gesperrt werden, die rassistische Inhalte verbreiten, zu Gewalt aufrufen oder auch Verschwörungstheorien verbreiten. Diese Freiheit, seine Meinung zu äußern ist eben kein absolutes Recht - sie ist eingeschränkt, wenn zum Beispiel Verbrechen gegen die Menschheit, wie der Holocaust, verharmlost oder geleugnet werden. Und dies gilt auch in der virtuellen Welt.

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Die Meinungsäußerungsfreiheit gewährleistet das Recht bzw. die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen. Dies gilt auch für den Online-Bereich. Die Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit liegen dort, wo die Rechte anderer und im konkreten Fall speziell deren Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

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Wo gibt es Einschränkungen?
Neben rassistischen Inhalten und Gewaltaufrufen gibt es noch weitere Punkte, die von der Meinungsfreiheit ausgenommen sind. Unter anderem:

  • Hassrede
    Aussagen, die darauf abzielen, bestimmte Gruppen oder Personen nicht nur aufgrund ihrer Herkunft, sondern auch aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion oder sexuellen Orientierung zu diskriminieren.
  • Verleumdung, Diffamierung und Üble Nachrede
    Die Verbreitung von Lügen über eine Person mit der Absicht, dieser zu schaden.
  • Verstoß gegen das Urheberrecht
    Die Verbreitung von Material, welches urheberrechtlich geschützt ist.

Private oder staatliche Regelung?
Die Einschränkungen der Meinungsfreiheit, wie obenstehend erläutert, sind gesetzlich verankert. Diese gelten also unabhängig von der Plattform, auf der der Meinungsaustausch stattfindet. Derartige Verstöße können auch strafrechtliche Folgen haben. „Krone“, YouTube und Facebook sind private Anbieter und können zusätzliche Richtlinien für den Meinungsaustausch festlegen, wie dem Verbot von Spammen oder Mehrfachaccounts. Häufig gibt es dennoch Unklarheiten, was nun erlaubt ist, und was nicht. Dies war insbesondere in Zeiten von COVID-19 der Fall. Dennoch gehen hier aus dem Gesetzestext klare Grenzen hervor.

So ist es erlaubt, sich auf sogenannten „Corona-Demos“ zu äußern, dass man die Maßnahmen der Regierung nicht in Ordnung findet oder gegen eine Impfpflicht ist - jedoch kann strafrechtlich geahndet werden, wer einen Judenstern trägt und behauptet, Ungeimpfte werden wie Juden verfolgt und misshandelt. Dabei muss der Staat natürlich gerichtlich immer die einzelne Situation beurteilen. Die "Krone"-Communitymanager werden grundsätzlich immer klar gegen Holocaust-Verharmlosung vorgehen.

Jeder darf denken, was er will
Als beliebtes Beispiel, wie die Regierung und die Medienhäuser die Meinungsfreiheit „zensieren“, wird oft der Roman von George Orwell „1984“ eingebracht - eine Geschichte, die geschrieben wurde, um die vermehrt faschistischen Ideologien in der Politik - vor allem rund um den Nationalsozialismus, zu kritisieren. Sie können jedoch beruhigt sein, denn eine Meinung so weit zu beeinflussen, dass man nicht mehr denken darf, was man will, ist heutzutage nicht mehr erlaubt. Grob gesagt: man darf denken, was man will, aber nicht immer öffentlich und online äußern, was man sich denkt. 

Wie soll man gegen Hasspostings vorgehen?
Von Hasspostings sprechen wir, wenn diese stark aggressiv sind und bewusst provozieren wollen. Oft sind diese auch strafrechtlich relevant und sind somit von der Meinungsfreiheit ausgenommen. Um einen konstruktiveren Meinungsaustausch sowohl offline als auch online im "Krone"-Forum zu fördern, können Sie bei Hasspostings anderer User folgendermaßen vorgehen:

  • Melden Sie das Posting
    Wenn Sie unter einem Artikel einen Kommentar sehen, der klar als Hassposting durchgeht und/oder andere gefährdet, können Sie es uns immer melden (per Mail an forum@krone.at unter Bekanntgabe des Usernamens sowie des Wortlaut des Beitrags) - wir kümmern uns darum. Aber: Nicht alles, was nicht der eigenen politischen Meinung entspricht, ist auch ein „Hassposting“. Lassen Sie andere Meinungen zu, auch wenn es Sie verärgert. 
  • Argumentieren Sie dagegen
    Der Ton macht bekanntlich die Musik - Kritik zulassen zu können, ist auch ein Teil der Meinungsfreiheit. Weisen Sie Leute darauf hin, wenn Sie eine andere Meinung zu einem Thema haben, oder jemand hasserfüllte Aussagen veröffentlicht. 

So geht die „Krone“ gegen Hasspostings vor 
Der Eingriff in jemandes Meinungsfreiheit sollte nicht unverhältnismäßig sein. Welche Beiträge von uns geahndet werden, ist in unserer Netiquette verankert. Bei leichteren Verstößen wird lediglich der Beitrag von unserem Moderations-Team entfernt. Bei mehrmaligen oder gröberen Verstößen gegen die Netiquette werden User temporär oder gegebenfalls auch dauerhaft von der Diskussion ausgeschlossen.

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