Immer mehr Fälle

Schläger müssen jetzt zur verpflichtenden Beratung

Oberösterreich
08.09.2022 18:00

2100 Betretungsverbote wurden von der Polizei in Oberösterreich im Vorjahr ausgesprochen, 1900 Gefährder mussten zur mittlerweile verpflichtenden Beratung. Bei Verweigerung droht für die Schläger eine saftige Geldstrafe.

Schon seit 1997 gibt es in Österreich das Gewaltschutzgesetz, 2020 wurden die Maßnahmen noch erweitert: „Mit einem Betretungsverbot sind automatisch ein Waffenverbot und ein Annäherungsverbot auf 100 Metern, egal wo sich die gefährdete Person befindet, verbunden“, erläutert Polizeijurist Rudolf Keplinger die zentralen Punkte. Von Beginn an wurden die Opfer, zu 90 Prozent Frauen, nach der Verhängung eines Betretungsverbotes von Gewaltschutzzentren beraten und - etwa beim Einbringen einer einstweiligen Verfügung - unterstützt.

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Mit den Beratungsstellen für Gewaltprävention wurde eine langjährige Forderung erfüllt. Täter müssen ihr Verhalten reflektieren und verändern.

Eva Schuh, Geschäftsführerin Gewaltschutzzentrum OÖ

„Ziel ist der sofortige Gewaltstopp“
Seit einem Jahr gibt es die verpflichtende Gewaltprävention für Gefährder. In Oberösterreich ist dafür der Verein „Neustart“ zuständig, wo bereits knapp 1900 Gefährder zur Beratung zugewiesen wurden. 75 Prozent haben die gesamten sechs Stunden absolviert. Bei Verweigerung droht eine Geldstrafe bis zu 2500 Euro. Josef Landerl von „Neustart“: „Ziel ist der sofortige Gewaltstopp. Wir arbeiten auch gezielt daran, dass anschließend eine weitergehende Beratung, etwa bei der Männerberatungsstelle, in Anspruch genommen wird. 10 Prozent konnten wir vermitteln.“ Das geht in Richtung der Verbesserungswünsche von Eva Schuh vom Gewaltschutzzentrum: „Sechs Stunden sind zu wenig für Klienten, die seit 15 oder 20 Jahren Gewalt ausgeübt haben.“

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