31-jähriger Unterländer stand zum wiederholten Mal vor Gericht: Vierzehn Vorstrafen hat er in der Vergangenheit bereits ausgefasst.
„Knast rein, Knast raus“, lautet das Spiel mit dem immer gleichen Verlierer - dem Angeklagten selbst. Die Delikte waren immer dieselben: Einbruchsdiebstähle und Körperverletzungen. Mit Ausnahme seiner jüngsten Verurteilung, bei der er wegen eines Verstoßes gegen das Verbotsgesetz 15 Monate Haft ausfasst hat.
Kaum aus der Justizanstalt Stein entlassen, geht die kriminelle Fahrt auf der schiefen Bahn auch schon wieder weiter - und abermals endete diese vor dem Landesgericht in Feldkirch. Und erneut ging es um einen Einbruch sowie eine Körperverletzung: Im ersten Fall handelt es sich um einen Einbruchsdiebstahl in die Büroräumlichkeiten des Bregenzer Strandbades. Die Beute: ein iPad im Wert über 700 Euro und ein Schlüsselbund.
„Ich hatte keinen Halt“
Was der Delinquent auch zugibt, allerdings nur aufgrund seiner am Tatort sichergestellten DNA. Denn weder an die Tat, noch an den Verbleib der gestohlenen Sachen kann er sich in der Verhandlung erinnern. Die Begründung: „Nach meiner Entlassung aus der Justizanstalt hatte ich keinen Halt. Ich nahm an Drogen und Medikamenten, was ich kriegen konnte.“
Was die schwere Körperverletzung angelangt, soll er einem Mitbewohner einen Schneidezahn ausgeschlagen haben. „Ich hatte ihn dabei erwischt, als er in meiner Küche meine Drogen konsumierte. Als ich ihn stellen wollte, schlug er zu. Es war also Notwehr“, so die Variante des Angeklagten.
Ich hatte ihn dabei erwischt, als er in meiner Küche meine Drogen konsumierte. Als ich ihn stellen wollte, schlug er zu. Es war also Notwehr.
Der Angeklagte
Anders lautete jene des Opfers: „Mir war beim Kochen etwas angebrannt. Es kam zu einer starken Rauchentwicklung, weshalb Nachbarn die Feuerwehr riefen.“ Daraufhin sei der Angeklagte auf ihn losgegangen.
Prozess wurde vertagt
Ob es sich beim ausgeschlagenen Zahn tatsächlich um eine schwere Körperverletzung handelt, muss nun ein Gutachter klären. Sollte dem so sein, drohen dem hafterfahrenen Unterländer in diesem Verfahren bis zu siebeneinhalb Jahre Knast. Der Prozess wurde vertagt.
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