„Krone“-Briefing

Das Grundrecht auf Kirche, Konzert und Friseur

Briefing Newsletter
02.08.2022 15:30

Was ist für die Seele wichtiger: Der Gang in die Kirche oder in ein Konzert? Als kulturaffine Agnostikern fiele meine persönliche Wahl klar auf das Konzert. Jene von Millionen gläubigen Österreichern wohl auf die Kirche. Eine allgemein gültige Entscheidung traf nun der Verfassungsgerichtshof und stellte fest: Der Kultur müsse der selbe Stellenwert eingeräumt werden wie den religiösen Einrichtungen. Und sah damit die Betretungsverbote für Oper, Konzertsäle und ähnliches rückwirkend als verfassungswidrig an. Sie widersprachen dem Gleichheitsgrundsatz, da eben Kirchen, Moscheen und andere Gotteshäuser im selben Zeitraum sehr wohl öffnen durften. Nicht die einzige Corona-Maßnahme, die der VfGH nun „kippte“: Ungeimpften hätte der Besuch beim Friseur nicht verwehrt werden dürfen. Zwar sei die Unterscheidung zwischen geimpft und ungeimpft grundsätzlich gerechtfertigt. Nach einer gewissen Dauer würde das Schneiden der Haare aber ein „Grundbedürfnis“ werden - und müsse daher erlaubt werden.

Zwei Erkenntnisse, die im Herbst noch weitreichende Folgen haben könnten. Schon zuletzt war das Vertrauen in die Regierung in Sachen Pandemiebekämpfung nur gering - und damit auch die Motivation, sich an Regeln zu halten. Sollte es in einer nächsten Welle wieder zu Einschränkungen kommen, wird die Skepsis gegenüber neuen Maßnahmen umso höher sein. Der Politik bleibt nicht viel Zeit, mit klarer Kommunikation das Misstrauen bis dahin zu dämpfen. Ganz aus der Welt räumen wird sie es nach der bisher mehr schlechten als rechten Performance ohnehin nicht können.

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