Artichoke kann schwer verdaulich sein. Das im Jahr 2019 gegründete Start-up erhielt im Sommer 2021 via Bundesbeschaffung GmbH einen lukrativen Auftrag für Corona-PCR-Tests an 2900 heimischen Schulstandorten. Als Billigstbieter. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) jedoch befand 2022: rechtswidrige Vergabe. Das Bildungsministerium musste 500.000 Euro Strafe zahlen.
Der Auftrag sei vom Ministerium nachträglich verändert worden, hieß es seitens des BVwG. Die Auftragskosten erhöhten sich um zwei Millionen - auf 15,8 Millionen Euro. Es bedurfte besserer Testkits.
Start-up bis zu 30 Prozent billiger
Aktuell läuft wieder eine Ausschreibung für Corona-Tests an Schulen im Herbst. Wieder im Rennen: die Artichoke Computing GmbH (Covid Fighters). Der „Krone“ liegen die Angebote vor. Bis zu 30 Prozent billiger ist das Start-up als die Mitbieter. Droht das nächste böse Spiel?
Es könnte jedenfalls auch ein strafrechtliches Nachspiel geben. Bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) langte schon im Februar eine Sachverhaltsdarstellung ein. Gegen unbekannte Täter als Vertreter des Bundes, gegen Artichoke und gegen den damaligen Bildungsminister Heinz Faßmann. Die WKStA sagt, es werde auf Vorliegen eines Anfangsverdachts und die Zuständigkeit geprüft.
Muss Steuerzahler wieder Millionen beisteuern?
Bei Qualitätspunkten liege laut Einschätzung von Insidern Artichoke zurück - doch als Billigstbieter könne man das wettmachen. Fragt sich nur - ob im Falle eines Zuschlags im Nachhinein der Steuerzahler wieder zusätzliche Millionen beisteuern muss?
Die Testvergabe ist Teil der Herbst-Strategien. „Vier werden zurzeit in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium evaluiert. Das Bieterverfahren für die Tests läuft noch“, heißt es aus dem Büro von Bildungsminister Martin Polaschek.
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