Verwaltungsgericht:

Kontrollen an Slowenien-Grenze waren rechtswidrig

Österreich
10.06.2022 22:11

Die seit dem Jahr 2017 vollzogenen Kontrollen an Österreichs Grenze zu Slowenien waren rechtswidrig, hat das Landesverwaltungsgericht Steiermark festgestellt - und zwar in logischer Folge einer angeforderten Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 26. April.

Der EuGH hatte bereits festgestellt, dass Österreich die für Kontrollen erforderlich ernsthafte Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung nicht nachgewiesen haben dürfte. Dies betrifft, ebenso wie das Urteil des Landesverwaltungsgerichts, die Grenzkontrollen, die vom November 2017 bis 11. Mai 2022 mit der stets gleichlautenden Begründung des Terrorismus vollzogen wurden.

Neue Verordnung seit 12. Mai
Seit 12. Mai gilt eine neue Verordnung von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), die den neuen Grund des erhöhten Risikos von geschmuggelten Waffen aus dem Ukrainekrieg für die sechsmonatige Fortsetzung der Kontrollen an den Grenzen zu Slowenien und Ungarn anführt.

Klage eines Betroffenen
Anlass war eine Klage eines Betroffenen. „Der gegenüber dem Beschwerdeführer geäußerte Befehl auf Herausgabe des Reisepasses im Zuge einer Grenzkontrolle unter Androhung einer strafrechtlichen Sanktion war damit ohne gesetzliche Grundlage rechtswidrig“, heißt es in dem Urteil. „Der Beschwerdeführer wurde durch die Ausübung der Befehlsgewalt in seinem Grundrecht auf freien Personenverkehr als Unionsbürger verletzt.“

Innenministerium hat Kosten des Verfahrens zu tragen
Das Landesverwaltungsgericht weist darauf hin, „dass dem EU-Recht jedenfalls der Vorrang gegenüber nationalen Regelungen einzuräumen ist und somit diesbezügliche nationale Rechtsvorschriften nicht dem freien Personenverkehr im konkreten Fall entgegenstehen können“. Das Innenministerium hat nun die Kosten des Verfahrens in der Höhe von 1.659,60 Euro zu tragen.

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