Wegen Energiegutschein

Mann riskiert Förderbetrug wegen toter Mutter

Burgenland
12.05.2022 09:00

Die Mutter eines Nordburgenländers verstarb vor fünf Wochen. Weil niemand in ihrem Haus gemeldet ist, darf der Sohn den Energiekostenausgleich beim Finanzamt nicht beantragen - obwohl sie im Anspruchszeitraum noch lebte und er weiter die Stromrechnung einzahlt. Nun riskierte er einen Förderbetrug und nimmt die Strafe in Kauf.

Kurz nach dem Tod der Dame wurde ihr der Gutschein für den Energiekostenausgleich in Höhe von 150 Euro inklusive Antwortkuvert zugestellt. Der Sohn rief bei der Hotline des Finanzministeriums an, ob er das Formular in seinem oder in dem der Mutter ausfüllen müsse. Antwort: „Na, wenn sie tot ist und dort niemand wohnt, gibt’s nichts!“

Der Mann insistierte ohne Erfolg, verwies, dass die Mutter im Anspruchszeitraum – 15. März bis 30. Juni – noch gelebt und Strom verbraucht habe. Und weiter: „Bis die Verlassenschaft geklärt ist, zahle ich alle Rechnungen, die noch auf den Namen der Mutter eintrudeln, brav ein. Darunter die für den Strom, der nicht abgemeldet wurde.“

Mit rechtlichen Folgen ist zu rechnen
Auf Nachfrage der „Krone“ bei der Hotline wurde der nicht vorhandene Anspruch bestätigt. „Nur wer einen Hauptwohnsitz hat und nachweislich dort lebt, kann den Ausgleich beantragen. Tote können das nicht.“ Wer den Gutschein einlöst, ohne anspruchsberechtigt zu sein, begehe einen Förderbetrug. „Dann ist mit rechtlichen Folgen zu rechnen.“

Weil sich der Mann im Recht sieht, wagte er ein Experiment. Er füllte den Antrag im Namen der Mutter aus und schickte ihn ins Bundesrechenzentrum. „Es wurde keine Unterschrift verlangt!“ Und sollte er ertappt werden? „Dann zahle ich die 150 Euro gern zurück und nehme die Strafe in Kauf. Das ist es mir wert.“

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