Neue EU-Regelungen

Künftig mehr Infos für Verbraucher auf Lebensmitteln

Ausland
29.06.2011 15:02
Verbraucher in der EU werden künftig mehr Informationen auf Lebensmitteln finden als bisher: Nächste Woche werden neue Standards zur Lebensmittelkennzeichnung im EU-Parlament abgesegnet. So müssen Nährwerte ebenso wie Allergene künftig verpflichtend in einer Tabelle angegeben werden. Ausgedehnt wird zudem die Herkunfts-Kennzeichnungspflicht von Frischfleisch. Bei der Vielzahl an Neuerungen ist es für die Konsumenten von Vorteil, dass die Angaben auf den Packungen auch gut lesbar sein müssen.

Nährwerte wie Energie, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Proteine und Salz können Konsumenten künftig sogenannten Nährwertkästchen entnehmen. Zudem müssen Allergene in der Zutatenliste besonders hervorgehoben werden, um leicht erkannt zu werden. Die Informationen über Allergene müssen - im Gegensatz zu den übrigen Kennzeichnungen - auch auf nicht-vorverpackten Produkten angegeben werden. Wie dies realisiert wird, obliegt jedoch den einzelnen Mitgliedsstaaten.

Analogkäse darf sich nicht mehr "Käse" nennen
Klare Regeln kommen auch für Produkte wie Analogkäse: Solche Imitate müssen klar erkennbar gemacht werden und dürfen nicht mehr als "Käse" bezeichnet werden. Auch Fleisch, das aus mehreren Fleischstücken geformt wird, muss als solches klar gekennzeichnet sein. Dasselbe gilt für derartige Fischprodukte. 

Ausgedehnt wird auch die Herkunfts-Kennzeichnungspflicht. Bisher gab es für bestimmte Lebensmittel (Rind, Honig, Olivenöl, frische Früchte und Gemüse) bereits derartige Bestimmungen, künftig gelten diese auch für Frischfleisch (Schwein, Schaf, Geflügel). Eine Mehrheit der Parlamentsabgeordneten wollte eine Ausdehnung dieser Herkunftsbezeichnung auf weitere Lebensmittel, was aber in den Verhandlungen am Widerstand des Rates gescheitert war.

Ebenfalls vorgeschrieben wird, dass die Angaben auf den Packungen gut lesbar sein müssen. Gleichzeitig sollen kleine und mittlere Unternehmen vor hohen Kosten geschützt werden: Für nicht vorverpackte Produkte sowie handwerklich hergestellte Lebensmittel sind zahlreiche Angaben vorgesehen. Nicht erfasst von der Kennzeichnungspflicht sind alkoholhaltige Getränke. Die Kommission muss aber innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen evaluieren, ob derartige Getränke in Zukunft ebenfalls gekennzeichnet werden sollen.

Selbstbestimmung bei Gentechnik-Produkten
Nach dem Parlamentsbeschluss wird der Rat - vermutlich nach der Sommerpause - die neuen Regeln zur Lebensmittelkennzeichnung formal beschließen. Unterstützen wird das Parlament kommende Woche aller Voraussicht nach auch die Kommissionspläne, die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) den Mitgliedsstaaten zu überlassen. Zwar soll die EU-Lebensmittelbehörde EFSA weiterhin die Unbedenklichkeit dieser Organismen prüfen - die Mitgliedstaaten sollen von diesen Empfehlungen jedoch abweichen können, ohne die Entscheidung der EFSA direkt infrage zu stellen. 

Der österreichische EU-Abgeordnete Richard Seeber (ÖVP) sagte am Mittwoch in Brüssel dazu, ungeachtet der Zustimmung seiner Fraktion dürfe "der Kampf einiger Mitgliedsstaaten gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen" weitergeführt werden. Das vor allem von Österreich gewünschte nationale GVO-Anbauverbot beschäftigte zuletzt das EU-Umweltministertreffen in Luxemburg, bei dem Niki Berlakovich weiter auf das Selbstbestimmungsrecht gedrängt hatte.

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