Als „höchst dubios“ stufen die Experten der NÖ-Arbeiterkammer und das Gericht jene Vorwände ein, unter denen Franz Z. im November des Jahres 2020 entlassen wurde. Der Familienvater traute seinen Ohren nicht, als ihm vorgeworfen wurde, dass er sich an einer Wasserfilteranlage für ein Aquarium, das in der Filiale als Deko dienen sollte, bereichert habe. Die Firma aus der Dienstleistungsbranche schaltete sogar die Polizei ein. Der vermutliche Hintergrund: Der Top-Verkäufer wollte in Elternteilzeit gehen und Stunden reduzieren, wie er das einige Jahre zuvor schon gemacht hatte.
Mann war unschuldig
„Als er das bekannt gab, verschlechterte sich das Klima von Tag zu Tag und gipfelte in der ungerechtfertigten Entlassung“, so Markus Wieser, Präsident der Arbeiterkammer. An diese wandte sich der 35-Jährige, und der Fall ging vor Gericht. Wie sich herausstellte, war der 50-Euro-Filter nach wie vor im Geschäft, nur eben noch nicht eingebaut. Das Ergebnis: Die strafrechtlichen Vorwürfe wurden erst gar nicht weiterverfolgt. Und auch arbeitsrechtlich hatte sich der Mann natürlich nichts vorzuwerfen.
Die Arbeiterkammer steht bei Ungerechtigkeiten den Menschen als starker Partner zur Seite. In dem Fall wurden 65.000 Euro erkämpft.
Markus Wieser, Präsident der Arbeiterkammer NÖ
Gegen Unrecht vorgehen
Vor Gericht endete die Causa eindeutig zugunsten des Angeklagten, das Verfahren dauerte fast eineinhalb Jahre. Letztlich erkämpften AK-Juristen für Franz Z. 65.000 Euro. Alle offenen Ansprüche - Gehälter, offene Urlaubstage etc. - und weitere Zahlungen wurden überwiesen. „Dieser Fall belegt, wie wichtig es ist, gegen Ungerechtigkeiten vorzugehen“, resümiert Wieser.
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