Dass die drei 15-jährigen Afghanen und der 14-jährige Iraner nach der Haftprüfungsverhandlung vor dem Haft- und Rechtsschutzrichter in Linz freigelassen wurden, kam am Donnerstag für Beobachter unerwartet. Ihre bisherige Unbescholtenheit und das jugendliche Alter sprachen dafür. Die Staatsanwaltschaft Linz prüft nun, ob sie Rechtsmittel gegen die Aufhebung der U-Haft einlegen wird. Die Frist läuft bis Dienstag nach Ostern. Die Ermittlungen gegen das Quartett werden auf alle Fälle weitergeführt.
„Viele Opfer leben danach in Angst“
Das Opfer (16), das die vier übrigens identifiziert hat, spielte bei der Haftprüfung keine Rolle. Eva Schuh vom Gewaltschutzzentrum OÖ kennt solche Fälle: „Viele Opfer leben danach in Angst, dass sie durch die freigelassenen Täter wieder Gewalt erfahren. Was auch immer mitschwingt, ist die Frage: Was ist mein Leben wert? Oder hat meine körperliche Sicherheit so wenig Wert?“ Die Mitarbeiterinnen des Gewaltschutzzentrums unterstützen Opfer von sexuellen Übergriffen bei der Anzeigenerstattung und gerichtlichen Einvernahmen. In Strafverfahren stellen sie ihnen, wenn es erforderlich ist, eine Anwältin oder einen Anwalt zur Seite.
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