Erneuerung einer Wasserleitung in Wolfsberg kostete 1,4 Millionen statt knapp 300.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft beziffert den Schaden mit 253.000 Euro.
Die Erneuerung einer Wasserleitung in der Kärntner Bezirksstadt Wolfsberg im Jahr 2017 hat nun drei Kärntner vor Gericht gebracht. Staatsanwalt Christian Pirker wirft den drei Angeklagten Untreue vor und bezifferte den Schaden am Mittwoch beim Prozessauftakt am Landesgericht Klagenfurt mit 253.000 Euro. Die Arbeiten waren mit 300.000 Euro veranschlagt, abgerechnet wurden letztlich 1,4 Millionen. Alle drei Angeklagten bekannten sich vor Richter Uwe Dumpelnik nicht schuldig.
Auftraggeber unter Anklage
Angeklagt sind zwei ehemalige Angestellte der Wolfsberger Stadtwerke, die Auftraggeber des Projekts waren, und der Geschäftsführer des Unternehmens, das die Arbeiten durchführte. Während der Bauarbeiten an der Wasserleitung stellte sich, so die Darstellung der damals Beteiligten, heraus, dass auch der Kanal dringend saniert werden müsste, es sei Gefahr im Verzug. Jene Firma, die an der Wasserleitung arbeitete, bekam so einen umfangreichen Folgeauftrag. Die Kosten explodierten daraufhin, die beiden Mitarbeiter der Stadtwerke wurden gefeuert, die Staatsanwalt nahm Ermittlungen wegen mutmaßlicher Untreue auf.
Und zwar wegen Untreue
Diese mündeten nun in eine Anklage wegen Untreue, Urkundenfälschung und Fälschung eines Beweismittels. Der Erstangeklagte erklärte in seiner Vernehmung ausführlich, wie das Ganze abgelaufen sei, dass er nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt habe. Im Übrigen habe er sich bei der Beurteilung des Zustands der Kanalisation auf die Experten des engagierten Unternehmens verlassen müssen. Er sei Jurist und könne das auf keinen Fall beurteilen, sagte der 46-Jährige.
Fast deckungsgleiche Rechtfertigung
Der Zweitangeklagte rechtfertigte sich inhaltlich deckungsgleich, man habe alles richtig gemacht. Immer wieder betonte auch er, dass man das Vergaberecht eingehalten habe, sein Kollege habe einen entsprechenden Passus gefunden. Man habe auch alle Zahlen geprüft. Verantwortlich für die Abläufe und die korrekte Abwicklung sei der beauftragte Ziviltechniker gewesen, der im Auftrag der Stadtwerke gehandelt habe.
Gutachter ist Freitag am Wort
Ein Ziviltechniker, der 2019 die Abrechnungen überprüft hatte, war anderer Meinung. In seinem Gutachten war von „überhöhten Auftragsvergaben“ und „nicht angemessenen Abrechnungen“ die Rede. Daraufhin wurden die beiden Mitarbeiter entlassen, das folgende Ermittlungsverfahren mündete schließlich in einer Anklage. Das Verfahren ist für drei Tage anberaumt, am Donnerstag sollen Zeugen vernommen werden, am Freitag ist der Gutachter am Wort.
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