Gleich vorweg: Die 70-jährige Angeklagte wurde nach dem Prozess in Linz rechtskräftig freigesprochen. Wie sehr sie der Verdacht kränkte, war ihr bei ihrer Aussage anzumerken. Seit 46 Jahren sei sie mit dem vermeintlichen Opfer bekannt, nach dem Tod von deren Ehemann habe sie mit der Freundin fast täglich etwas unternommen.
Nach einem Oberschenkelhalsbruch der 87-Jährigen erledigte die Jüngere wöchentlich Einkäufe – und auch Geldbehebungen mit der Bankomatkarte. Dabei, so der Vorwurf, soll sie in knapp zwei Jahren 14.000 Euro zur Seite geschafft haben. Vor Richter Clemens Hödlmoser sagte aber sogar das betagte Opfer aus: „Beweise habe ich keine. Ich kann nicht sagen, ob Geld weggekommen ist.“
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