Riskante Praktiken

Polizei hebt illegale Bordelle in Dornbirn aus

Österreich
27.05.2011 12:24
Die Vorarlberger Kriminalpolizei hat in Dornbirn zwei illegal geführte Bordelle ausgehoben und die beiden Betreiberinnen festgenommen. Die zwei Frauen im Alter von 52 und 58 Jahren sollen die Bordelle an ihren Wohnadressen über längere Zeit hinweg geführt und jeweils bis zu vier Frauen der Prostitution zugeführt haben. Insgesamt dürften 30 bis 40 Frauen betroffen sein, informierte das Landeskriminalamt am Freitag.

Die 52-Jährige ist laut Kriminalpolizei einschlägig vorbestraft, die 58-Jährige amtsbekannt, bei beiden handelt es sich um ehemalige Prostituierte. Während die 52-Jährige geständig sei, in den vergangenen zweieinhalb Jahren als Zuhälterin tätig gewesen zu sein, habe ihre Kollegin ein Teilgeständnis abgelegt.

Die Exekutive startete nach einem Hinweis im Jänner intensive Überwachungsmaßnahmen, Mitte Mai waren genügend Beweise gesammelt. "In diesen dreieinhalb Monaten gab es nachweislich über 500 Kontakte zwischen Freiern und Prostituierten", erklärte Stefan Schlosser vom LKA. Neben Stammfreiern seien auch Männer aus dem benachbarten Ausland angereist.

Ungeschützter Sex war nur Verhandlungssache
Von den insgesamt 30 bis 40 Frauen, die sich seit Jänner in den beiden Wohnungen prostituierten, konnten bisher sieben ausgeforscht werden. "Die Frauen sind zwischen 29 und 47 Jahre alt, sechs stammen aus Bulgarien, eine aus der Russischen Föderation", erklärte Schlosser. Die gesamte Organisation der Sex-Geschäfte sei in den Händen der beiden 52 und 58 Jahre alten Frauen gelegen. Sie hätten Inserate in den Medien geschaltet und mit den Freiern Sexualpraktiken, Preise und sogar die Frage verhandelt, ob der Geschlechtsverkehr geschützt oder ungeschützt stattfinden sollte. Laut Schlosser machte der kriminell erwirtschaftete Gewinn in beiden Bordellen mehrere 10.000 Euro aus, die Prostituierten erhielten für ihre Dienste lediglich zwischen einem Drittel und knapp der Hälfte der bezahlten Gelder.

Die beiden Beschuldigten werden wegen Zuführens zur Prostitution, Zuhälterei und grenzüberschreitenden Prostitutionshandels angezeigt. Sie sitzen in Untersuchungshaft.

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