10.000 Euro Strafe

Hund statt Fuchs erschossen: Jäger (59) verurteilt

Tirol
10.03.2022 06:54

Eine klare Winternacht im Zillertal, ein Schuss - und statt eines Fuchses sinkt der Border Collie einer Familie tot zu Boden. Das Nachspiel fand nun am Innsbrucker Landesgericht statt, angeklagt war der Jäger (59). Er schilderte vehement eine Verwechslung, doch der Richter glaubte ihm dies nicht. Es setzte eine hohe Geldstrafe.

Bei seiner Garage hatte sich der Einheimische, der seit 1984 Jäger ist, in der Jännernacht auf die Lauer nach einem Fuchs gelegt. „Auch auf Bitte des Nachbarsbauern, bei dem die Füchse immer wieder Hühner holten“, betonte der Zillertaler Unternehmer.

Zum Anlocken hatte der Angeklagte Frolic-Hundefutter verstreut. Und tatsächlich erschien dann die Silhouette eines Tieres vor dem Fernglas. „Für mich war das eindeutig ein Fuchs“, betonte der 59-Jährige. „Das stimmt ja schon mit der Größe nicht zusammen - oder haben Sie je einen so großen Fuchs gesehen?“, entgegnete Richter Andreas Mair. „Das Tier war im Schnee eingesunken, daher war die Größe nicht so gut erkennbar. Und der Schwanz ist ja genauso buschig wie bei einem Fuchs“, betonte der Zillertaler.

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Für mich war das eindeutig ein Fuchs.

Der Angeklagte

Schuss aus 27 Metern traf Bauch des Hundes
Der folgende Schuss aus 27 Metern Entfernung traf den Hund im Bauchbereich, er schleppte sich noch rund 60 Meter zum Wohnhaus des Besitzers und verendete dann. Das „Herrchen“ hatte zuvor eine letzte Gassirunde gemacht, das Hundefutter führte den Border Collie dann auf den fatalen letzten Weg. Die Familie erstattete Anzeige und zunächst war der Schütze gegenüber den Beamten durchaus ungehalten. Motto: „So ein Theater wegen eines Hundes.“

Angeklagter brachte Hund selbst zum Krematorium
Zugutehalten muss man dem Jäger aber, dass er den Fall nicht vertuschen wollte, sich zigfach entschuldigte und den Kadaver sogar zum Tierkrematorium brachte. Offen blieb beim Prozess die Frage, ob der Schuss im Siedlungsgebiet überhaupt erlaubt war. Der Verteidiger brachte eine Ausnahme im Jagdgesetz ins Spiel (sinngemäß: Erlaubnis, wenn Nutztiere in Gefahr sind).

Am Ende glaubte der Richter die angegebene bloße Verwechslung nicht. Er verhängte eine Geldstrafe, die wegen des guten Einkommens des Angeklagten hoch ausfiel: 10.000 Euro. Der Verteidiger rief sofort: „Volle Berufung!“ Daher nicht rechtskräftig.

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