Beklemmender Prozess

Mädchen misshandelt? Am Ende fehlten klare Beweise

Tirol
03.03.2022 10:00

Beklemmend und glaubwürdig wirkten am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck die Schilderungen eines Kindes. Es erzählte von Schlägen und Malträtierungen seiner Tante, doch die im Raum Innsbruck lebende angeklagte Somalierin (37) stritt alles ab. Richterin, Staatsanwältin und Jugendwohlfahrt saßen ohne weitere Beweise da.

„Nicht schuldig, ich habe nichts Unrechtes getan!“, plädierte die Angeklagte gleich eingangs trotzig. Sie war 2013 nach Tirol gekommen und hatte neben den zwei eigenen Kindern bis Juli 2016 auch die Obsorge für die 2008 geborene Tochter ihrer Halbschwester.

„Zusammengekauert und weinend saß sie im Keller“
Eine Nachbarin hatte dann beobachtet, wie das Mädchen mehrmals weinend und zusammengekauert im Keller des Mehrparteienhauses gesessen hatte. „Das ist gelogen. Ich hatte mit dieser Nachbarin Streit und das Kind hatte ja Angst vor dem Keller“, hielt die Angeklagte prompt dagegen.

Opfer schilderte Übergriffe
Das sehr gut Deutsch sprechende Mädchen wirkte bei der Einvernahme, die per Video im Verhandlungssaal vorgespielt wurde, konzentriert und glaubwürdig. Es erzählte, dass es von der Tante einmal hochgehoben und absichtlich auf den Fernsehtisch fallen gelassen wurde, dabei sei ein Zahn ausgebrochen.

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Ich wurde auch in der Badewanne untergetaucht, bis ich keine Luft mehr bekam.

Das Mädchen

Schläge mit Gürtel, Kochlöffel oder mit der Hand habe es immer wieder gegeben. „Ich wurde auch in der Badewanne untergetaucht, bis ich keine Luft mehr bekam.“ Dies alles sei „je nach Laune“ der Angeklagten passiert und wenn ihre Anweisungen nicht gleich befolgt wurden.

Zu wenig Sicherheit für Verurteilung
Nach einem Vorfall packte das Mädchen einen Rucksack und flüchtete zu einer Freundin, die Polizei wurde eingeschaltet und Ermittlungen begannen. Richterin Andrea Wegscheider hatte beim Urteil miteinzubeziehen, dass jegliche ärztliche Atteste über etwaige Verletzungen fehlten, in Kindergarten und Schule nie etwas aufgefallen war.

Im Zweifel erging daher ein noch nicht rechtskräftiger Freispruch. „Das heißt nicht, dass das Opfer lügt, aber für eine Verurteilung muss man Sicherheit haben“, betonte die Richterin. Auch kleinere Widersprüche des Mädchens bei den Einvernahmen fielen ins Gewicht.

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