Das Ziel des Grundverkehrsgesetzes im Land Salzburg aus dem Jahr 2001 ist wie folgt formuliert: „die leistungsfähige bäuerliche Land- oder Forstwirtschaft entsprechend den natürlichen und strukturellen Gegebenheiten des Landes zu sichern“. In dem Gesetz wurden land- und forstwirtschaftliche Flächen definiert. Grundverkehrskommissionen auf Bezirksebene genehmigen oder versagen Verkäufe von diesen Flächen. Festgelegt ist, dass landwirtschaftliche Flächen grundsätzlich nur von Landwirten gekauft werden dürfen. Dazu wurde ein Preisdeckel eingeführt.
Landwirte sollten sich die Flächen auch leisten können und den ortsüblichen Preis bezahlen. Weiters müssen Verkäufe an Nicht-Landwirte öffentlich kundgetan werden. Das soll Bauern die Möglichkeit geben, selbst noch ein Angebot für die Flächen zu machen. Das Motto des Landes: Bauernland in Bauernhand. Ein Verkauf darf nicht genehmigt werden, wenn der Preis zu hoch ist, Nachteile für die Agrarwirtschaft entstehen, die Vergrößerung von Großgrundbesitz oder Eigenjagdgebieten gegeben ist oder der Kauf zur reinen Kapitalanlage dient. Geschäfte, die diesen Kriterien nicht entsprechen, können auch wieder rückabgewickelt werden.
Viele Kritikpunkte des Landesrechnungshofs
Genau diese Kriterien inklusive des internen Kontrollsystems der Grundverkehrskommission Pinzgau prüfte der Salzburger Landesrechnungshof auf Antrag der SPÖ im Landtag. Denn gerade im Pinzgau sprießen Chaletdörfer und andere Bauten besonders häufig aus dem grünen Boden.
Für die Prüfung wurde der Zeitraum von 2013 bis 2020 herangezogen und das vor kurzem veröffentliche Ergebnis des Rechnungshofs zeigt kein gutes Bild.
* So wird etwa die Dokumentation der Verfahren kritisiert. Da wurden die selben Aktenzahlen bei der Bezirksverwaltungsbehörde Zell am See und der Grundverkehrskommission Pinzgau verwendet. Dadurch ist nicht ersichtlich, welche Behörde tatsächlich zuständig ist. Weiters ist für den Rechnungshof die Protokollierung der Verfahren ein Problem. Ohne ergänzende Niederschriften in den Protokollen sind Entscheidungen nicht nachvollziehbar.
Viele Anträge wurden nur auf die Schlüssigkeit geprüft, nicht aber, welche Kommission tatsächlich zuständig ist.
* Feststellungen, ob ein Käufer auch wirklich Landwirt ist, waren mangelhaft.
* Nicht immer wurde überprüft, ob auch der ortsübliche Preis zur Geltung kam.
* Der Punkt Großgrundbesitzer wurde nicht überprüft.
* „Die fehlende Dokumentation der wesentlichen Ermittlungsinhalte und Verfahrensschritte führte dazu, dass die Entscheidungen der Grundverkehrskommission Pinzgau intransparent und nicht nachprüfbar waren“, heißt es im Bericht.
* Befangenheit von Kommissionsmitgliedern konnte nicht in allen Fällen eindeutig verneint werden.










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