Drohung wahr gemacht

„Rocky“ war ihm zu lästig: Bauer erschoss Hund

Tirol
23.02.2022 07:02

Dieser Vorfall macht wütend und traurig: Weil er an einem späten Samstagnachmittag seinen zweijährigen Hund nicht sofort im Tierheim Wörgl abgeben konnte, griff ein Tiroler Bauer (77) daheim zum Schussapparat und tötete den gesunden reinrassigen Rüden. Die herzlose und gesetzlich verbotene „Lösung“ flog auf, ein Prozess steht bevor.

„Es war am späten Samstagnachmittag“, erinnert sich eine Tierheim-Mitarbeiterin, als der Bauer mit seinem zweijährigen Bergspitz vor der Eingangstür stand. Der Mann sei gleich zur Sache gekommen: Entweder sein Hund „Rocky“ werde jetzt sofort aufgenommen - „oder sonst erschieße ich ihn“.

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Alle Gehege in Wörgl waren voll. Und wir können einen neuen und fremden Hund nicht ohne Eingewöhnung über Nacht zu anderen sperren.

Die Tierheim-Mitarbeiterin

Ein Grund für die beabsichtigte Abgabe sei, dass der von einem Zillertaler Landwirt übernommene Rüde nicht folge und mehrmals davongelaufen sei. Auch auf der Alm, wo man damit Wild gefährde. „Alle Gehege in Wörgl waren voll. Und wir können einen neuen und fremden Hund nicht ohne Eingewöhnung über Nacht zu anderen sperren“, heißt es dazu von der diesbezüglich erfahrenen Mitarbeiterin.

Aufnahme teurer, weil der Hund ungeimpft war
Weil der Bergspitz nicht ausreichend geimpft war, hätte die Aufnahme 200 Euro statt den üblichen 110 Euro gekostet. Diese wurde als möglicher Hemmschuh gar nicht groß diskutiert und dem Hund wurde zwei Tage später - für Montag - ein Platz im Tierheim Innsbruck-Mentlberg zugesagt. Für 10 Uhr war der Termin vereinbart, der Unterländer erschien aber nicht.

Auf Nachfrage: „Bereits andere Lösung gefunden“
Auf telefonische Nachfrage am Montag hieß es seitens der Bäuerin, man habe „bereits eine Lösung gefunden“. Beim Tierschutzverein läuteten die Alarmglocken und gegenüber dem verständigten Amtstierarzt sowie der Polizei musste der 77-Jährige einräumen, seinen „Rocky“ erschossen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck erhob Anklage nach Paragraf 222 des Tierschutzgesetzes („mutwillige Tötung“). Am Montag findet am Landesgericht der Prozess statt.

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