Es war ein schöner, sonniger Tag. Da fuhr der Beschuldigte durch Innsbruck. Ein dreistes Fahrmanöver erregte die Aufmerksamkeit eines IVB-Busfahrers. Dieser gestikulierte dem Rowdy "den Vogel". Das konnte der amtsbekannte Straftäter natürlich nicht auf sich sitzen lassen: Also lenkte er ein, bremste den Bus aus und zwang diesen zur Vollbremsung. Im Fahrgastraum flogen einige Insassen von ihren Bänken. Zwei Kinder erlitten Kopfprellungen.
Die ganze Aktion endete mit einer Strafanzeige wegen Nötigung gegen den Rowdy. Dieser stritt alles ab. Sein Problem: Der mehrfach Verurteilte hat aus vergangen Prozessen eine Reststrafe von sechs Monaten Haft offen. Richter Günther Böhler sah jedoch von einem Widerruf dieser Strafe ab und verurteilte den Mann zu 1.440 Euro unbedingter Geldstrafe sowie zur Verlängerung der Probezeit auf fünf Jahre.
"Volle Berufung"
"Volle Berufung", rief der Angeklagte darauf. Da der Staatsanwalt wahrscheinlich auch Berufung einlegen wird, besteht die Möglichkeit, dass die Richter der nächsten Instanz nicht so gnädig sind und dem Widerruf der sechs Monate stattgeben.
Tiroler Krone
Symbolbild
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