Waise vor Gericht

21-Jähriger prellt Firma bei Autokauf um 70.000 Euro

Tirol
14.05.2011 10:53
Schwerer Betrug ist am Freitag auf den Schultern eines 21-jährigen Waisen aus Innsbruck gelastet. Der junge Erwachsene hatte versucht, ein Autohaus zu prellen, indem er vorgab, zwei Sportwagen kaufen zu wollen, ohne jedoch das Geld dafür zu besitzen. Um den Schein zu wahren, fälschte der junge Mann einen Bankbeleg.

Man muss immer hinter die Fassade der Angeklagten blicken, um die Motivation in ihren Straftaten zu verstehen. So auch am Freitag. Richter Bruno Angerer wollte wissen, warum der junge Mann – Vater eines Kleinkindes, selbst ein Waise und hoch verschuldet – in seiner finanziellen Situation zwei Autos im Gesamtwert von etwa 70.000 Euro kaufen wollte? "Eines wollte ich für meinen Freund kaufen, das andere für mich selbst. Mein Freund hatte ein altes und kaputtes Auto, ich wollte ihm nur helfen", war die dubiose Verantwortung.

"Versuche, Menschen an mich zu binden" 
Nach einigem Stirnrunzeln im Verhandlungssaal fügte der Beschuldigte hinzu, dass er sein Leben lang Angst hatte, seine Freunde zu verlieren. "Ich bin allein aufgewachsen, niemand hat sich um mich gekümmert. Daher versuche ich, Menschen, die mir wichtig sind, an mich zu binden." Wie in diesem Fall eben mit pekuniären Versprechungen. Dass einige seiner Freunde diese Charaktereigenschaft ausnutzen, ist wohl leider anzunehmen. 

Der Beschuldigte unterzeichnete die Kaufverträge für die zwei Sportwagen. Um die scheinbar finanzielle Absicherung zu attestieren, übergab der junge Betrüger dem Verkäufer einen gefälschten Überweisungsbeleg. Zudem rief er in dem Autohaus an, gab sich als Bankdirektor aus und wollte dadurch die Zahlung der Sportwagen zusichern. Der dilettantische Versuch flog allerdings sofort auf.

Therapie soll Familienvater helfen
"Eine Haftstrafe wäre für den Angeklagten wenig sinnvoll, eine Therapie sollte den jungen Familienvater zurück ins Leben holen", appellierte der Anwalt. Richter Angerer verhing 18 Monate bedingte Haft, plus 1.440 Euro unbedingte Geldstrafe. "Zudem müssen Sie einen Bewährungshelfer hinzuziehen", sagte Angerer. Ob der Bursche seinen "Kaufrausch" bändigen kann, wird sich zeigen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

von Matthias Holzmann, Tiroler Krone

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