Die Sorge der Menschen vor Corona lässt seltsame Geschäftsideen blühen. So bot eine Neo-Unternehmerin einen Spray für die Imprägnierung von MNS-Masken an. Der bestand lediglich aus Wasser, Salz und Alkohol und nützt laut Gutachten gar nichts. Das falsche Versprechen brachte die Frau am Mittwoch vors Landesgericht Korneuburg in Niederösterreich.
Was wurde das Zeugs nicht als „Wunderspray“ angepriesen: Entwickelt von österreichischen Forschern! Patentiert! Balkendiagramme, die den mit dem Mittel eingesprühten Masken einen 90-prozentigen Schutz vor einer Corona-Infektion attestieren. Dazu der Verweis auf eine Studie einer Universität - die aber auf der Homepage des Unternehmens nicht auffindbar war - gegründet von einer Modeboutique-Besitzerin.
Kein Patent, keine Beweise für Wirksamkeit
Angeboten wurde der „Wunderspray“ in ganz Europa, zum Preis von mehr als 13 Euro für 100 Milliliter. Der Verein für Konsumenteninformation VKI klagte wegen irreführender Werbung – und gewann. Außer der volltönenden Werbung stimmte nichts! Das Patent gibt es nicht, auch der Beweis für die Wirksamkeit konnte nicht angetreten werden. Die einzige Erklärung vor Gericht: Die durch das Aufsprühen auf die Maske entstehenden Salzkristalle hemmten das Eindringen des Virus.
Mit gesundheitsbezogenen Angaben darf nur geworben werden, wenn sie eindeutig belegt sind und eine Irreführung für die umworbenen Verbraucher ausgeschlossen sind.
Aus der Anklage
Die angepriesene „patentierte Salzlösung“ ist laut Gutachter nur Kochsalzlösung, es gibt auch keine Studie, dass ein derartiger Spray ein Einatmen infektiöser Partikel verhindern könne! Das Unternehmen verlor die 30.000-Euro-Klage. Die da heißt: „Mit gesundheitsbezogenen Angaben darf nur geworben werden, wenn sie eindeutig belegt sind und eine Irreführung für die umworbenen Verbraucher ausgeschlossen sind“. Der Unternehmerin droht wohl auch ein Betrugsverfahren vor dem Strafgericht.
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