Schwere Körperverletzung mit Todesfolge lautete die Anklage gegen den jungen Mann, das Opfer verstarb drei Tage nach der Tat an einer Schädel- und Hirnverletzung. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da der junge Tiroler laut seinem Anwalt durch die Angelegenheit ohnehin bereits "psychisch belastet sei". Er befinde sich derzeit auch in psychologischer Behandlung.
Zeugen belasten Jugendlichen
Richterin Nadja Obwieser zufolge habe der Angeklagte damit rechnen müssen, dass der Schlag zum Tode führen könnte. Er habe seinen Kontrahenten attackiert, obwohl dieser "recht stark alkoholisert" gewesen sei. Zudem hätten Zeugen ausgesagt, dass der 18-Jährige auf eine Auseinandersetzung aus gewesen sei.
Auf drei Jahre zur Bewährung
Strafmildernd war für das Schöffensenat, dass der 18-Jährige zum Tatzeitpunkt ebenfalls alkoholisiert gewesen ist. Weiters habe er ein "Tatsachengeständnis" abgelegt und habe die Tat noch als Jugendlicher begangen. Zugute gekommen sei ihm auch seine bisherige Unbescholtenheit. Die Strafe wird auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. "Wenn während dieser drei Jahre auch nur das Allergeringste passiert, müssen Sie die sieben Monate verbüßen. Sie haben es in der Hand", ermahnte die Richterin den Angeklagten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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