Bundesrat debattiert

Impfpflicht-Beschluss lässt weiter auf sich warten

Nachrichten
03.02.2022 19:40

Noch am Donnerstag soll die Impfpflicht die letzte parlamentarische Hürde nehmen - doch der Beschluss des Bundestags lässt weiterhin auf sich warten. Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, NEOS und jedenfalls Teilen der SPÖ wird der entsprechenden Vorlage des Nationalrats der Segen gegeben. Nur die FPÖ dürfte geschlossen dagegen stimmen - wie auch schon beim Votum im Nationalrat. Doch die Debatte dauert auch in den Abendstunden weiter an ...

Dem Vernehmen nach wird es auch im Bundesrat bei der SPÖ einige Abweichler geben. In der Länderkammer dürften drei rote Mandatare die Vorlage ablehnen, darunter immerhin der Salzburger Landesvorsitzende David Egger. Ob es auch in der Koalition Absenzen oder gar Gegenstimmen gibt, war im Vorfeld noch unklar. Alles andere als eine Mehrheit für die Impfpflicht wäre aber eine Überraschung.

Aus der Präsidentschaftskanzlei hieß es am Donnerstag zur APA, Bundespräsident Alexander Van der Bellen werde das Gesetz sorgfältig auf das verfassungsmäßige Zustandekommen prüfen. Wann die Unterzeichnung (samt Gegenzeichnung durch den Kanzler) und die anschließende Kundmachung dann abgeschlossen ist, steht noch nicht fest. Allgemein erwartet wird, dass das Gesetz in den nächsten Tagen in Kraft treten kann. Nach dem Bundesrats-Beschluss ist auch noch eine Verordnung des Gesundheitsministers notwendig, in der die Details zum Vollzug geregelt werden - etwa hinsichtlich der zugelassenen Impfstoffe oder den Ausnahmen von der Impfpflicht. Diese wird zeitnah nach dem Beschluss in der Länderkammer erwartet.

Das neue Gesetz soll für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab 18 Jahren gelten. Ausnahmen sind für Schwangere und jene vorgesehen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie für Genesene (180 Tage lang). Der Strafrahmen geht von 600 bis 3600 Euro, es wird jedoch erst ab Mitte März kontrolliert. Wegen technischer Probleme bei der Umsetzung des Vorhabens ist noch unklar, ab wann der automatische Abgleich mit dem nationalen Impfregister erfolgen kann. Diese letzte Phase wird dann alles Ungeimpften erfassen und abstrafen können - so sehen es zumindest die Pläne der Regierung vor.

FPÖ verlangt EU-Verfahren gegen Österreich
Die FPÖ geht jetzt gegen die eingeführte Impfpflicht in Österreich auf EU-Ebene vor. Der EU-Abgeordnete Roman Haider hat bei der Kommission das Verlangen für die Einleitung eines Artikel-7-Verfahrens gegen Österreich eingebracht, weil das Impfpflicht-Gesetz ein „unverhältnismäßiger Einschnitt in elementare Grund- und Freiheitsrechte“ der Österreicher sei. Der EU-Abgeordnete macht in seinem Schreiben an die EU-Kommission geltend, dass mit der Einführung einer Impfpflicht Österreich gegen das Recht auf Freizügigkeit und freien Aufenthalt verstoße, da nur mehr geimpfte Personen am Sozial- und Arbeitsleben mitwirken können. Auch das Recht auf Unversehrtheit sieht er berührt. Kleiner Faktencheck: Dass nur mehr Geimpfte am Arbeitsleben teilnehmen dürfen, ist insofern falsch, da es am Arbeitsplatz weiterhin eine 3G-Regel gibt.

Soziale Träger wie Caritas, Diakonie oder Rotes Kreuz äußerten im Vorfeld des Beschlusseses Bedenken hinsichtlich des Gesetzes. Das Impfpflichtgesetz bringe für den Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich in ganz Österreich „große Rechtsunsicherheit“ mit sich, erklärte der vor Kurzem gegründete Interessensverband der Arbeitgeberverbände der Freien Wohlfahrt (IAFW). Denn die Regelungen einer allgemeinen Impfpflicht und einer 3G-Regel am Arbeitsplatz würden einander widersprechen und Konfliktpotenzial bergen, „das jahrelange Rechtsstreitigkeiten zur Folge haben könnte“.

Denn einzelne Träger und neun Bundesländer würden die Frage, ob und welche arbeitsrechtlichen und welche haftungsrechtlichen Konsequenzen sie aus dem Gesetz ableiten, unterschiedlich beantworten, warnte IAFW-Vorsitzender Alex Bodmann. „Das könnte dazu führen, dass etwa in manchen Krankenhäusern eine 2G-Pflicht für das Personal eingeführt werden könnte und in anderen nicht“, so Bodmann weiter.

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