CDU und SPD einig

Merz tritt nach Niederlage wieder zur Wahl an

Außenpolitik
06.05.2025 12:33

Das ist noch nie passiert: CDU-Chef Friedrich Merz ist am Dienstag mit dem Versuch gescheitert, sich im Deutschen Bundestag zum neuen Kanzler wählen zu lassen. Merz will erneut zur Wahl antreten, gestützt von CDU/CSU und der SPD, sagt der neue Fraktionsvorsitzende Jens Spahn (CDU). 

Merz erhielt in geheimer Abstimmung 310 von 621 abgegebenen Stimmen und damit sechs weniger als die nötige Mehrheit von 316. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben zusammen 328 Sitze im Parlament, also nur zwölf mehr, als sie unbedingt brauchen. Mehrere deutsche Medien berichten, dass es am Dienstag keinen zweiten Wahlgang mehr geben wird.

„Wir werden als Koalition, Union und SPD, Friedrich Merz erneut für den zweiten Wahlgang vorschlagen“, sagte Spahn. „Wir werden gemeinsam geschlossen in den zweiten Wahlgang gehen.“ Merz habe in der Fraktion stehenden Applaus erhalten. Man kläre gerade, ob der Wahlgang erst in einigen Tagen oder früher stattfinde.

Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz. (Bild: AP/Ebrahim Noroozi)
Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz.

Historischer Wahlausgang
Noch nie ist nach einer Bundestagswahl in Deutschland und erfolgreichen Koalitionsverhandlungen ein designierter Kanzler bei der Wahl im Bundestag gescheitert. Merz hatte zuvor deutlich gemacht, dass er mit einer Wahl zum Kanzler im ersten Wahlgang rechnet.

Koalition auf „schwachem Fundament“ gebaut
Die AfD begrüßte den Ausgang der Wahl. „Das zeigt, auf welch schwachem Fundament die kleine Koalition aus Union und von den Bürgern abgewählter SPD gebaut ist“, schrieb Parteichefin Alice Weidel auf der Plattform X. 

Merz wird Deutschland nach Einschätzung der Linken nicht vereinen können. „Ihm gelingt es nicht, zu verbinden, sondern nur zu spalten“, sagt Co-Parteichef Jan van Aken.

Der scheidende Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) reagiert auf das Ergebnis des ersten Wahlgangs. (Bild: AFP/RALF HIRSCHBERGER)
Der scheidende Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) reagiert auf das Ergebnis des ersten Wahlgangs.

Frist von zwei Wochen
Wie geht es jetzt weiter? Das Grundgesetz in Deutschland regelt auch diesen Fall. In Artikel 63, der die Regeln für die Kanzlerwahl enthält, ist festgehalten: „Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen 14 Tagen nach dem Wahlgang mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.“

Merz kann jederzeit wieder antreten
Sollte Merz den Eindruck gewinnen, er könnte in einem zweiten Wahlgang mehr Erfolg haben als im ersten, kann er jederzeit wieder antreten. Innerhalb der zweiwöchigen Frist kann es beliebig viele Wahlgänge mit verschiedenen Kandidatinnen und Kandidaten geben. Aber auch sie brauchen die absolute Mehrheit von mindestens 316 Stimmen, um gewählt zu sein.

Später reicht einfache Mehrheit
Schafft das niemand, dann werden im nächsten Schritt die Anforderungen gesenkt. Nun reicht für die Wahl die einfache Mehrheit. Im Grundgesetz heißt es: „Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.“

Wenn der oder die Gewählte die Kanzlermehrheit erhält, muss der Bundespräsident ihn oder sie innerhalb von sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Bei einer Wahl nur mit einfacher Mehrheit kann der Bundespräsident alternativ auch binnen sieben Tagen den Bundestag auflösen und eine Neuwahl ansetzen.

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