Großbrand
Der 25-Jährige hatte am 25. Mai 2009 eine 61-Jährige und am 16. März 2010 eine 47-Jährige erdrosselt, anschließend mit Messern auf grausame Weise traktiert und sich an ihnen vergangen.
Der Staatsanwalt argumentierte, die in einer Geschwornenverhandlung im Landesgericht Linz im Oktober 2010 verhängten 18 Jahre Haft seien für die dem Mann vorgeworfenen Taten deutlich zu gering.
Der Angeklagte, dem ein Gutachten eine durch schwere psychische Abnormität eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit bescheinigt, habe aus reiner Mordlust gehandelt. Das Berufungsgericht sah ebenfalls besonders verwerfliche Beweggründe, Heimtücke und Grausamkeit erschwerend für das Strafausmaß und erhöhte von 18 auf 20 Jahre.
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