Rechnungshofbericht

Jede zehnte Brücke im Ländle ist „mangelhaft“

Vorarlberg
21.01.2022 16:00

Kein sonderlich gutes Zeugnis stellt ein aktueller Bericht des Rechnungshofs (RH) der Brückeninfrastruktur in Vorarlberg aus: Demnach weise jede zehnte Brücke erhebliche Mängel auf. Schuld an der Misere trage das Land, welches in den vergangenen Jahren zu wenig Geld in notwendige Sanierungen gesteckt habe.

Vorarlberg ist aufgrund seiner Topografie eine Region der Brücken: Allein das Land ist für den Erhalt von 612 Brücken zuständig, dazu addieren sich jene Überführungen, die im Verantwortungsbereich der Kommunen liegen. Schenkt man dem aktuellen RH-Bericht Glauben, wird dieser Verantwortung nicht immer nachgekommen. Demnach sind 23 Prozent aller Brückenflächen in einem „schlechten“ oder gar „mangelhaften“ Zustand. Die Prüfer haben den Investitionszeitraum von 2015 bis 2019 unter die Lupe genommen. Während dieser Zeit gab das Land durchschnittlich 8,57 Millionen Euro für die Brückenerhaltung aus. Das sei zu wenig gewesen, der Zustand der Brücken habe sich folglich verschlechtert.

Für die Versäumnisse der jüngeren Vergangenheit zahlt man nun die Zeche: Das Land Vorarlberg rechnet für die Jahre 2020 bis 2024 mit jährlichen Sanierungs- und Erhaltungskosten von 9,46 Millionen Euro - das entspricht einem satten Plus von rund zehn Prozent. Dabei könnte das dicke Ende erst noch kommen: Die Landes-Brücken waren zum Prüfzeitpunkt im Durchschnitt 43 Jahre alt und hatten somit bereits in etwa die Hälfte ihrer Lebensdauer hinter sich.

Auch Städte geprüft
Ebenfalls vom RH geprüft wurde die Brückeninfrastruktur in den Städten Feldkirch und Hohenems. Auch hier war das Ergebnis ernüchternd. Die Folge: In Feldkirch erwarten die Verantwortlichen eine Verdopplung der jährlichen Kosten auf über 50.000 Euro, in Hohenems blüht gar eine Verfünffachung auf rund 56.000 Euro. Die Montfortstadt hat 29 Brücken zu erhalten, in Hohenems sind es 41.

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Für Vorarlberg könnte eine landesweite Stelle für die gemeinsame und damit einheitliche Kontrolle von Landes- und Gemeindebrücken überlegt werden.

Aus dem Rechnungshofbericht

Der Rechnungshof kritisiert, dass sowohl das Land wie auch die geprüften Städte die vorgesehenen Intervalle zur Erfassung des Zustandes zum Teil nicht eingehalten hätten. Zudem fehle es an verbindlichen Regelungen und damit an einem klaren rechtlichen Rahmen, der vor allem die Gemeinden zu entsprechenden Maßnahmen verpflichte. Ebenfalls bemängelt wurden einzelne Widersprüche bezüglich der Zuständigkeit. Daher, so die Prüfer, sei zu überlegen, ob nicht eine landesweite Stelle für eine gemeinsame und damit einheitliche Kontrolle aller Brücken eingerichtet werden soll.

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