Rascher Freispruch

„Täterwissen“ bringt einen Kunden vor Gericht

Niederösterreich
12.01.2022 10:30
Ein Mann aus dem Bezirk Tulln wollte sich ein E-Bike im Wert von 6500 Euro kaufen. Insgesamt zweimal ließ er sich im Sportgeschäft dazu beraten. Dieser Umstand brachte die Polizei nach einem versuchten Einbruchsdiebstahl auf die Spur des Angeklagten. Doch die Anschuldigungen entpuppten sich als falsch – Freispruch!

Mit einem Freispruch endete der Prozess um einen versuchten Einbruchsdiebstahl in ein Sportgeschäft im Bezirk Tulln. Wie berichtet, wurde im August letzten Jahres über ein Loch im Dach des Gebäudes versucht, per Seil E-Mountainbikes zu „angeln“. Erfolglos.

„Täterwissen“ bei Angeklagtem vermutet
Jetzt musste sich ein Kunde, der sich zuvor für ebendiese Fahrräder interessiert hatte, am Landesgericht St. Pölten verantworten. Bei seiner Einvernahme vermutete die Polizei „Täterwissen“, wodurch der Beschuldigte ins Visier der Ermittlungen geriet. Die Annahme bestätigte sich vor Gericht allerdings nicht.

„Angesichts der Beweislage war schon die Anklageerhebung an sich fragwürdig. Zu Recht hat die Staatsanwaltschaft den Strafantrag nach Vernehmung der Belastungszeugen zurückgezogen“, erklärt Verteidiger Philipp Slemr.

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