Wegen des Raubversuchs angeklagt waren auch zwei der serbischen Mittäter, ein 37-Jähriger, der als Drahtzieher gilt, sowie ein 41-Jähriger. Sie wurden zu 17 bzw. 16 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Im Zentrum der Verhandlung standen die Fragen, ob der 27-Jährige vorsätzlich handelte und wer für die schweren Folgen für das Opfer verantwortlich ist. Die drei Angeklagten gaben zwar den bewaffneten Raubversuch zu, hinsichtlich der Schusswaffe gingen die Aussagen jedoch auseinander. Vor Gericht beteuerte der 27-Jährige, nicht gewusst zu haben, dass die Waffe geladen sei. Dem widersprach der 37-Jährige, der den Revolver besorgt hatte. Der Rumäne bestritt zudem eine Mordabsicht. Er sei beim plötzlichen Auftreten des Opfers erschrocken und habe versehentlich abgedrückt.
Zwei Beteiligte nach wie vor auf der Flucht
Laut Anklage betrat der 27-Jährige in der Nacht auf den 1. Juli 2010 gemeinsam mit drei seiner serbischen Mittäter die Tankstelle, während der 37-Jährige im Fluchtauto wartete. Als der damals 30-jährige Kunde aus einem Nebenzimmer in den Verkaufsraum trat, schoss ihn der Angeklagte aus nächster Nähe nieder. Die Täter flüchteten, zwei der Beteiligten sind nach wie vor auf der Flucht.
Opfer erschien im Rollstuhl
Der Tankstellenkunde, ein zweifacher Familienvater, erschien im Rollstuhl vor Gericht. Der 31-Jährige schilderte den Vorfall aus seiner Sicht. Laut Gutachter traf ihn der Schuss in Hals und Brustkorb, wodurch Luft- und Speiseröhre sowie das Rückenmark verletzt wurden, was neben einer Querschnittslähmung auch Störungen der inneren Organe zur Folge hatte. Der Mann befindet sich nach wie vor in Rehabilitation.
Angeklagte müssen für Folgeschäden haften
Die Geschworenen folgten mit ihrem Schuldspruch zur Gänze der Anklage. Die Tatverdächtigen müssen dem Opfer eine Zahlung von 100.000 Euro leisten und für die Schäden haften, die dem 31-Jährigen künftig noch entstehen könnten. 2.000 Euro wurde dem geschockten Tankstellenangestellten zugesprochen. Mildernd wurde das Geständnis gewertet, sowie dass es beim Raubversuch blieb. Erschwerend wirkten sich jedoch die Vorstrafen der Angeklagten aus.
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