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Große Aufregung herrschte vor bald zwei Jahren bei Zehntausenden muslimischen Schülern, als anstelle der Bezeichnung „Islam“ im Wahlfach Religion plötzlich IGGÖ im Zeugnis stand. Also die Kurzbezeichnung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich.
Die staatlich anerkannte Vertretung der Muslime sah das Recht auf Autonomie und Selbstbestimmung, eine Schülerin als Zweitantragstellerin ihre religiösen Gefühle verletzt - beide klagten wegen Gesetzwidrigkeit gegen die Entscheidung des Bildungsministeriums.
Jetzt setzte der Verfassungsgerichtshof als letzte Instanz einen Schlussstrich unter den Religionsstreit: Der Antrag wurde als „unzulässig zurückgewiesen“. Damit bleibt die Bezeichnung IGGÖ statt Islam weiter als Note im Zeugnis ...
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