Prozess in Ried

Geiselnahme und Zündelei: Mann in Anstalt eingewiesen

Oberösterreich
28.04.2011 18:56
Er hat einen Brand ausgelöst, bei dem neun Menschen verletzt wurden, und einen Elfjährigen als Geisel genommen - für diese Vergehen ist ein 23-jähriger Oberösterreicher am Donnerstag vor dem Landesgericht Ried gestanden. Das Urteil der Geschworenen - Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - ist bereits rechtskräftig.

Der Innviertler leidet an paranoider Schizophrenie, zum Tatzeitpunkt stand er unter Drogen. Er fühlt sich aufgrund seiner Erkrankung, die laut Sachverständigem durch Drogenmissbrauch verstärkt wird, ständig verfolgt und überwacht. Um dem ein Ende zu machen, beschloss er am 3. Oktober 2010, seine Wohnung in einem Mehrparteienhaus in Schärding abzufackeln. Er stopfte eine Wolljacke unters Bett, zündete sie an, öffnete die Fenster und spreizte eine Türe auf, um das Feuer anzuheizen. Dann rannte er ins Freie.

Danach soll der Mann laut Zeugenaussagen im Haus lebenden Ausländern zugerufen haben, er habe ihnen jetzt ordentlich "untergeheizt". Er habe die Feuerwehr am Löschen gehindert, die Tür zu einem Einfamilienhaus eingeschlagen, den Besitzer mit einem Steckschlüssel bedroht und einen elfjährigen Buben als Geisel genommen, so die Anklage. Bei seiner Festnahme wenig später trug ein Polizist eine Knochenabsplitterung davon.

23-Jähriger bestreitet Geiselnahme
Der 23-Jährige bestritt sowohl ausländerfeindliche Bemerkungen und Behinderung der Feuerwehr als auch die Geiselnahme. "Ich habe den Buben nur zur Seite geschoben und wollte vorbei", sagte er aus. Die Anklage geht aber davon aus, dass er das Kind in den Schwitzkasten genommen hat. Dafür würden auch die Blutspuren sprechen, die der Elfjährige auf seiner Kleidung hatte. Der 23-Jährige hatte sich nämlich beim Einschlagen der Terrassentür geschnitten.

Gutachter sieht Wiederholungsgefahr
Der medizinische Sachverständige sieht bei dem 23-Jährigen hohes Gefährdungspotenzial. Der Innviertler könne ähnliche Taten wieder begehen, die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme unzurechnungsfähige Rechtsbrecher seien gegeben.

"Er konnte das Unrecht seiner Taten nicht erkennen. Es liegt eine geistige und psychische Abnormität höheren Grades vor", führte der Sachverständige aus. Der 23-Jährige leidet an paranoider Schizophrenie. Verstärkt werde die Krankheit durch Drogenmissbrauch - der Mann begann seine Suchtgiftkarriere bereits mit 13 Jahren. Daher beurteilt der Mediziner auch die klinische Prognose als ungünstig.

Brandexperte: "Sie wären alle erstickt"
Ein Brandsachverständiger erklärte, dass das Feuer, das der 23-Jährige in dem Mehrparteienhaus gelegt hatte, keinesfalls von selbst ausgegangen wäre. Auch mit einem kleinen Löscher wäre man ihm nicht Herr geworden. Fazit: "Wenn keine Feuerwehr gekommen wäre, hätte Lebensgefahr für die Bewohner bestanden, sie wären alle erstickt." Das ist vor allem deshalb von Bedeutung, weil Zeugen aussagten, der Mann habe versucht, die Löscharbeiten zu behindern.

Mordversuch: Freispruch "im Zweifel"
Die Geschworenen entschieden mit vier zu vier Stimmen über den Anklagepunkt Mordversuch. Somit wurde er nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" fallengelassen. Jedoch wurden ihm versuchte schwere Körperverletzung in mehreren Fällen, versuchter Raub, Brandstiftung, mehrfache gefährliche Drohung und versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt zur Last gelegt. Er und der Staatsanwalt nahmen das Urteil an, es ist somit rechtskräftig. Der 23-Jährige wird ohne Aufschub in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

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