Mann überrollt

Tödliche Spritzfahrt mit Elfjähriger: Vater verurteilt

Kärnten
26.04.2011 12:11
Wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen hat sich am Dienstag ein 62-jähriger Vater am Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Der Lavanttaler Unternehmer hatte seine erst elfjährige Tochter im Juli 2010 auf seinem Firmengelände mit dem Auto fahren lassen. Die "Fahrstunde" endete jedoch fatal: Ein 60-jähriger Lkw-Chauffeur wurde vom Auto mit der Elfjährigen am Steuer überrollt. Vier Tage später verstarb der Mann im Spital. Nun kam es zum Prozess.

Der Zimmermeister hatte an jenem Tag am Beifahrersitz seines Autos Platz genommen und seiner Tochter das Steuer überlassen. Dann nahm das Unglück seinen Lauf: Das Mädchen stieß mit dem Auto zuerst gegen eine Gehsteigkante, dann griff ihr der Vater ins Lenkrad und versuchte, Schlimmeres zu verhindern. Da prallte das Fahrzeug aber schon gegen einen 60-jährigen Lkw-Fahrer aus Kroatien. Der Mann hatte keine Chance auszuweichen und überlebte den Unfall nicht.

"Ich hatte so wenig Zeit für meine Tochter"
"Ich hatte so wenig Zeit für meine Tochter und hatte ein schlechtes Gewissen. Da hab' ich ihr angeboten, mit dem Auto auf dem Parkplatz zu fahren", erklärte der Angeklagte der Richterin, wie er auf die Idee gekommen sei, seine Tochter ans Steuer zu lassen. "Es ist schlimm genug, wenn jemand im Straßenverkehr stirbt, aber unter diesen Umständen ist es absolut entbehrlich", entgegnete Richterin Sabine Roßmann.

Für Unklarheiten hatte der Angeklagte bereits im Vorfeld des Prozesses gesorgt. "Warum haben Sie drei verschiedene Versionen von der Geschichte erzählt und erst bei der letzten Einvernahme gesagt, dass Ihre Tochter gefahren ist?", wollte Staatsanwalt Franz Simmerstatter daher von dem Unternehmen wissen. "Ich wollte sie schützen. Sie leidet sehr unter dem Vorfall, ist auch in Therapie", gab der Mann an. Die Tochter wurde vor Gericht übrigens nicht zum tödlichen Unfall befragt.

Fünf Monate bedingt und 6.500 Euro Strafe
Schließlich wurde der Angeklagte zu fünf Monaten bedingter Haftstrafe verurteilt. Die Richterin verzichtete auf weitere Zeugen und begründete ihr Urteil damit, dass es verwerflich sei, dass der Mann seine eigene Tochter der Gefahr ausgesetzt habe. Außerdem müsse ein so junger Mensch so einen Vorfall psychisch erst einmal verkraften. Zur bedingten Haftstrafe muss der Mann noch 6.000 Euro Geldstrafe und 500 Euro Teilschmerzensgeld an die Familie des Opfers bezahlen. Der Angeklagte nahm sein Urteil an, die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Sohn des Todesopfers betroffen
Auch der Sohn des Todesopfers hatte, unterstützt von einer Dolmetscherin, die Gerichtsverhandlung in Klagenfurt mitverfolgt. Nach der Verurteilung des Angeklagten reagierte er sehr betroffen.

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