Es sind zwei Versionen, die im Raum stehen, aber Polizei und Staatsanwaltschaft tendieren eher zur Darstellung der Bäuerin. Wenige Tage vor Weihnachten war es am Abend zu einem heftigen Streit gekommen, laut ersten Erhebungen ging es darum, wer was am Hof und im Haus tun darf oder soll. Oder eben auch nicht. In der Scheune soll der Zwist dann von verbalen Beschimpfungen in Handgreiflichkeiten übergegangen sein. Dabei soll der 53-jährige Landwirt mit bloßen Händen auf die Ehefrau losgegangen sein und sie malträtiert haben. Und zwar so heftig, dass die Mühlviertlerin kurzzeitig die Besinnung verloren haben soll. Da dürfte dem Ehemann klar geworden sein, was er tat – er ließ von seinem Opfer ab, die Ehefrau blieb reglos im Stadl zurück.
Ins Spital eingeliefert
Als die schwer verletzte 55-Jährige wieder zu sich kam, konnte sie sich mit letzter Kraft zum Nachbarhaus schleppen, wo man sich um sie kümmerte, Rettung und Polizei alarmierte. Die Beamten fanden den verdächtigen Prügler daheim am Hof und nahmen ihn mit, während seine Frau ins Spital eingeliefert wurde.
Es wurde unverzüglich eine Wegweisung, dazu ein Betretungs- und auch ein Waffenverbot gegen den Landwirt ausgesprochen.
Weisungen der Staatsanwaltschaft Linz
„Habe kein Leid zugefügt“
Beim Verhör gab der Bauer an, dass er nichts getan habe und er glaube, dass seine Frau unglücklich gestürzt sei. Er habe ihr kein Leid zugefügt. Die Staatsanwaltschaft sah von einer Einlieferung ins Gefängnis ab, aber der Bauer, für den die Unschuldsvermutung gilt, darf sich für zwei Wochen weder Haus noch Frau nähern.
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